Hallo, ich hatte eine Frage,

Ich hatte in der Vergangenheit eine Gesprächstherapie(2018), da mir was passiert ist und ich Angst (Angststörung) hatte das es wieder passiert (passiert nicht wieder, war nur eine falsche Aufklärung vom damaligen Arzt).

Als dann das Thema Angst erledigt war bzw nicht mehr von Nöten, haben wir bis ich 19 war nur noch über Pubertäts Zeug geredet, eigentlich hätte man das vor Jahren beenden können. Ich habe diese Angststörung seit Jahren nicht mehr, also bin geheilt, abgeschlossene Therapie, etc.

Kann ich mit dieser Vorgeschichte zur Bundespolizei, oder nicht?

Danke im voraus und alles gute.

(Bitte antworten wenn man sich damit auskennt oder aus eigener Erfahrung, habe schon genug spekuliert etc) 🙈🙈