Zunächst mal kann ich dir den besten Sport der Welt nur ans Herz legen. Es gibt nichts vergleichbares wie das erste Mal vor einem Spiel auf dem Feld zu stehen und auf den Anpfiff zu warten.

Zum Thema Position - es ist völlig sinnlos sich im Vorfeld Gedanken zu machen. Geh zu einem guten Verein in deiner Umgebung und zeig was du kannst... Nachdem was Du geschrieben hast, kommen mehrere Positionen in der Offense wie auch der Defense in Frage. Von daher ist es Sache des Trainers zu schauen, wo Du deine Talente am gewinnbringensten fürs Team einsetzen kannst. Denn das sollte jedem klar sein der American Football spielt: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied, sprich das Team als Ganzes ist wichtig!

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Wenn du American Football richtig betreiben möchtest, dann wirst du 2-3 mal die Woche im Verein Training haben und dort auch ins schitzen kommen. Aber wie gesagt, wenn du es richtig machen möchtest, dann gehst du zusätzlich 2-3 mal die Wochen Joggen und mindestens 3 mal in Fitness-Studio...

Und wenn du das machst, dann macht dir erstens der Sport richtig Spass und du wirst definitiv Fett abbauen, und Muskeln aufbauen... Gewicht wirste auch eher zunehmen, aber nur Muskelmasse....

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Zunächst mal Gratulation! Du wirst den besten Sport der Welt ausprobieren und wenn du dabei bleibst, das unbeschreibliche Gefühl erleben, wenn man zum ersten mal beim Coin-Toss auf dem Feld steht und darauf wartet das es losgeht!

Zum Thema: Deine Größe und dein Gewicht sagen nichts aus... Ich habe schon auf allen Positionen unterschiedliche Leut spielen sehen. Von daher mach dir vorher nicht so viel Gedanken, sondern geh zum Training und gib dein Bestes. Die Trainer werden dich am Anfang sowieso einiges testen lassen und schauen wo deine Stärken liegen...

Viel Spass!!

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Es gibt normalerweise die "Kleinreperaturenklausel" in Mietverträgen, die bis zu einem bestimmten Betrag Kleinreperaturen dem Mieter anlastet. In der Regel gewegt man sich dort zwischen 80,- und 100,- Euro im Höchstfall pro Fall und das Ganze darf im Jahr keine 200,- Euro überschreiten.

Da in diesem Fall wohl von einem höheren Betrag ausgegangen werden kann, sollte man den Vermieter informieren. Unter dem Hinweis auf Verhinderung größerer Gefahr (Brand, Stromschlag, etc) sollte man den Vermieter auffordern einen Handwerker zu beauftragen. Sollte dann die Rechnung bei weniger wie 100,- Euro liegen, könnte der Vermieter wieder auf Dich zukommen, aber dass ist normalerweise unwahrscheinlich.

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Vermieterin ignoriert Schreiben zu Kaution

Aus Mangel an Erfahrung mit diesem Thema, suche ich nun hier Rat:

Ich habe meine erste eigene Wohnung zum 31.8 gekündigt, zum 1.9 ist direkt eine Nachmieterin eingezogen.

Da ich als Studentin auf die doch beträchtliche Kautionssumme angewiesen bin, schrieb ich meiner Vermieterin vor 4 Wochen einen Brief, dass sie mir doch bitte bis zum 31.10 mitteilen möge, wann in etwa ich mit meiner Kaution rechnen könne. Dieser Brief wurde komplett ignoriert, telefonisch ist die Dame auch nicht zu erreichen. Was mache ich also, wenn meine Vermieterin sich tot stellt? Das war während der ganzen Mietzeit ein Problem - getroffen habe ich meine Vermieterin nur ein einziges Mal : Bei meiner Wohnungsübergabe vor 2 Jahren, als sie mir die Schlüssel in die Hand drückte und wieder ging (ist eine ältere Dame & die DG-Wohnung lag ihr zu hoch) es gab nicht mal ein Übernahmeprotokoll. Meine Wohnungskündigung wurde mir auch nie schriftlich bestätigt, dafür wurde mir kommentarlos 3 Wochen vor Mietende ein Makler auf den Hals gehetzt (nachdem ich ein weiteres Einschreiben mit dringender Bitte um Kündigungsbestätigung versandt hatte) der der neuen Nachmieterin die Wohnung vermittelte. Mit der Nachmieterin habe ich gesprochen, sie wohnt seit 2 Monaten in der Wohnung und hat bei der Vermieterin auch keine Schäden gemeldet.

WIe kann ich also weiter verfahren? Abwarten und Tee trinken und hoffen, dass ich irgendwann meine 700€ wiederbekomme, oder noch einmal der Vermieterin schreiben und dann in wie fern Druckmittel nutzen?

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Vielleicht macht es Sinn, den "bösen" Makler mal zu fragen, ob er vermitteln kann. Manchmal sind die sogar freundlich... Und da er ja scheinbar Kontakt mit der Vermieterin hatte, könnte das vielleicht klappen ;)

Ansonsten kann Sie sowieso einen (kleinen) Teil einbehalten, bis die letzte Nebenkostenabrechnung erledigt ist. Den Großteil muss sie Dir nach erfolgter Übergabe aber ausbezahlen.

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Nein sind sie nicht - wenn du zunächst mal schreiben würdest, was du auf Deutsch ausdrücken möchtest, kann dir sicherlich auch jemand mit der Übersetzung helfen...

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Miethaus unrenoviert übernommen und soll jetzt Perfekt zurück gegeben werden.

Hallo,

hatte vor ein paar Monate schon einmal hier geschrieben, möchte jetzt aber noch einmal bei euch Rat suchen, da die Nerven etwas Blank liegen.

Mittlerweile sind wir umgezogen, doch unser alter Vermieter macht noch immer Probleme.

z.B. Wir hatten das Haus damals in einem nicht Renovierten zustand übernommen. Es war nichts gestrichen und der Boden war dreckig ( Schmutz ). Bohrlöcher waren nicht verschlossen. Ein Übergabeprotokoll gab es nicht und im Mietvertrag steht auch nichts drin, wie es bei Vertragsende zu hinterlassen ist.

Da allerdings meine Kinder die ein oder andere Macke oder sich Künstlerisch ausgelassen hatten. Dachte ich mir,zeigst einen guten willen und verschließt die eigenen Bohrlöcher und wenn du schon dabei bist die vom Vormieter auch.Habe dann noch gestrichen ( Ausgaben um die 400 Euro ) Die Böden haben wir auch noch heraus geputzt. Nun kommt das Problem, dass es dem ehemaligen Vermieter nicht Gut genug ist und Er möchte die innen Türen und Zargen auch noch gestrichen haben. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass wir bei Einzug auch kein perfektes Haus bekommen hatten und wir es nur Besenrein übergeben müssten.

Er geht darauf nicht ein und möchte nun eine Nachbesserung.

Muss ich nun auf die Nachbesserung eingehen ??? Habe den Mieterschutzbund schon eingeschaltet aber da tut sich auf die schnelle nichts.

Wie soll ich mich verhalten, was soll ich tun ?

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Generell ist sowas per Ferndiagnose nicht zu beurteilen. Jeder der hier eine einfache Lösung anbietet hat keine Ahnung von Mietrecht.

Wichtig wäre auch zu wissen was im Mietvertrag steht. Zwar sind Schönheitsreperaturen bei Auszug nicht mehr rechtskonform, aber trotzdem wäre es gut zu wissen was im Mietvertrag steht.

Dann ist auch die Frage was deine Kinder so veranstaltet haben... Du schreibst ja das Ihr unrenoviert eingezogen seid... von daher stellt sich mir die Frage, warum Du überhaupt etwas gemacht hast? Normalerweise kommt man dann doch auch garnicht erst auf den Gedanken etwas zu machen? Es sei denn, Du willst den Vermieter besänftigen, weil etwas anderes kaputtgegangen ist!?

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ist eher selten, aber möglich...

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hast du dich über eventuelle Sanierungsvorgaben informiert (Stichwort Denkmalschutz!)

Wenn ja, kostet Dich die Renovierung und Sanierung deutlich mehr wie bei einem normalen Haus....

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Ganz ehrlich - Die Darstellung des Falles ist so konfus, dass man wirklich nicht durchsteigt!

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Diese Formulierung wird auch gern im Sport verwendet, zum Beispiel: "Er war sofort auf dem Platz präsent"

Das heisst, dass du sofort wahrgenommen wirst und deinen Mitmenschen auffällst. Also kein graues Mäuschen, dass sich in der Ecke versteckt.

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Es dauert immer eine gewisse Zeit... kann unter Umständen bis zu einem Tag dauern...

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http://www.bk-wolverines.de/

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Reden hilft meistens...

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Normalerweise gibt es den "Kleinreparaturen-Abschnitt" im Mietvertrag... da ist ist geregelt, dass Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Wert Sache des Mieters sind. Der gesetzlich festgesetzte Höchstwert beträgt allerdings 100,- Euro, insofern müsste die Reparatur der Balkontür vom Vermieter getragen werden.

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Es gibt zahlreiche Studiengänge zur Immobilienwirtschaft, da du aber sagst dass Du zur Zeit eine Ausbildung machst, gehe ich nur auf diese Schiene ein.

Es gibt den Ausbildungsberuf "Kaufmann für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft".

Dort wird nicht explizit auf den Maklerberuf eingegangen, aber eine breite Basis vermittelt, die sämtliche Bereiche rund ums Wohnen abdeckt und sicherlich ein guter Grundstein ist. Die Ausbildung dauert 2-3 Jahre (je nachdem ob Abi vorhanden oder nicht)

Darauf aufbauend kann man einen Immobilienfachwirt, Immobilienökonom oder Immobilienbetriebswirt machen. Dieser Titel werden in der Regel von Trägern wie zum Beispiel der http://www.awi-vbw.de/ angeboten. Meistens gehen auch diese Fortbildungen über mehrere Jahre und erweitern das Wissen in der Breite.

Dies ist auch nötig, weil man als guter Makler immer wieder zu verschiedenen Thema Antworten liefern muss und dies nur kann, wenn eine fundierte Ausbildung dahinter steckt.

Von einem Wochenendkurs für ein paar Hundert Euro und einem anschliesenden "Makler-Diplom" und ähnlichem kann man nur abraten... reine Abzocke und Dir ist dabei nicht geholfen....

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eigentlich ne ganz einfache Google-Suche ;)

http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html

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Vermieter verlangt streichen bei Auszug (Raucherwohnung)

Hallo zusammen

folgende Situation: Wir wohnen seit 3 jahren in einer mietwohnung. haben jetzt gekündigt, da wir aus beruflichen Gründen in eine andere stadt ziehen müssen. In unserem mietvertrag ist zu schönheitsreparaturen folgendes vermerkt:

  1. der mieter stellt den vermieter von allen ansprüchen zur durchführung von schönheitsreparaturen frei.

  2. der mieter verpflichtet sich während der dauer der mietzeit die schönheitsreparaturen ( tapezieren und anstreichen der wände und decken, streichen der heizkörper einschließlich heizungsrohre, der innentüren samt rahmen, der einbauschränke ...) auf eigene kosten in fachhandwerklicher ausführung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen.

  3. diese verpflichtung gilt im allgemeinen in folgenden zeitabständen:

a) innentüren samt rahmen, einbauschränke sowie fenster und außentüren von innen

5 jahre

b) tapezieren und anstreichen der wände und decken

5 jahre

....

die vorstehenden fristen kommen je nach zustand der mietsache in anwendung.

Nun meine Frage:

Als wir eingzogen sind war nicht gestrichen. Uns hatte es nicht gestört und wir haben es dabei belassen, Die vermieter sagten uns damals dass es ja ncht gestrichen ist ,wir also bei auszug auch nicht streichen müssten.

Da wir weder balkon noch terrasse in der wohnung haben haben wir im wohnzimmer unserer wohnung geraucht. ds war den vermietern bekannt.

so nun haben wir gestern gekündigt und die vermieter sagen zu uns wir müssen streichen, da wir ja in der wohnung gerauht haben.

nun also die frage: Müssen wir tatsächlich die wohnung streichen? Sind uns ziemlich unsicher was das betrifft, da unsere vermieter immer auf den eigenen vorteil auswaren und uns auch dementsprechend behandelt haben. (zb. unerlaubtes betreten der kellerräume etc.)

danke im voraus

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Normalerweise sind Fristenklauseln oder Endrenovierungsklauseln ungültig, es sei den, sie werden durch den Zusatz "die vorstehenden Fristen kommen je nach Zustand der Mietsache zur Anwendung" abgemildert.

Und hier liegt das Dilemma. Durch das Rauchen ist ein nachweislich schlechterer Zustand gegeben. Von daher kann ein Richter dem Vermieter rechtgeben, muss aber nicht.

Im Vorfeld wird es wohl 2 verschiedene MEinungen geben, eure und die des Vermieters... dann ist die Frage ob man sich einigt oder obs zum Rechtstreit wird. Wenn es vor Gericht geht, kommt es auf den Richter an... da es auf seinen persönlichen Eindruck ankommt, ob der Zustand durchs Rauchen maßgeblich schlechter ist wie zuvor...

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