Du musst es ihr unbedingt sagen! Ich denke ja, dass Sie Dich deshalb danach fragt, weil sie sich die Antwort schon denken kann und gerne hören will, dass Du SIE liebst!
Ein Minijob ist ein ganz normaler Arbeitsvertrag. Das heißt, Du muss schriftlich Kündigen (eigenhändige Unterschrift - E-Mail reicht nicht!) Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 2 Wochen, es sei denn in Deinem Arbeitsvertrag steht etwas anderes.
Wenn Du morgen die Kündigung bei Deinem Arbeitgeber abgibst, dann musst Du noch bis zum 16. Oktober 2015 dort arbeiten.
Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, dann könnt Ihr auch einvernehmlich regeln, dass das Arbeitsverhältnis sofort endet (Aufhebungsvertrag).
Wenn Du einfach nicht mehr zur Arbeit gehst, dann kann es passieren, dass Dein Arbeitgeber Schadensersatz verlangt, z.Bsp. für eine teurere Ersatzkraft, die er kurzfristig einstellen musste.
Wenn die Rückenschmerzen zu stark werden, kannst Du Dich auch krank schreiben lassen. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast Du in diesem Fall aber nicht, weil Du noch nicht vier Wochen bei diesem Arbeitgeber beschäftigt warst.
Also die Ratenzahlungsvereinbarung läuft allein mit Dir? Dann ist es auch ganz allein Dein IPhone und Deine PlayStation.
Du kannst deshalb strafrechtlich (wegen Unterschlagung) und zivilrechtlich (auf Herausgabe) gegen Deinen Exfreund vorgehen. Wenn er die Sachen tatsächlich verkauft hat, dann ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
Schwieriger wird es, von ihm die hälftige Beteiligung an den Raten zu verlangen. Zum Einen hast Du ja keine schriftliche Vereinbarung mit ihm, zum anderen müsstet ihr gemeinsames Eigentum nach der Trennung ja irgendwie fair aufteilen. Daher ist es sinnvoll, wenn Du die Sachen behältst und sie (alleine) weiter abzahlst. Nach außen (gegenüber dem Verkäufer/ der Bank) haftest Du ja sowieso schon alleine.
Geh am Besten zu einem Rechtsanwalt. Wenn Du dafür kein Geld hast, dann kannst Du Beratungshilfe in Anspruch nehmen http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf
Wenn Klage gegen Deinen Freund erhoben werden muss, kannst Du ggf. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Wenn Du den letzten Geschlechtsverkehr vor 2 Monaten hattest und 4 Tests negativ waren, dann kannst Du nicht schwanger sein. Die Tests messen die Konzentration des HCG im Urin. Dieser Wert steigt am Anfang einer Schwangerschaft stark an, er verdoppelt sich ungefähr aller zwei Tage.
Aus diesem Grund kann es passieren, das ein sehr früh durchgeführter Schwangerschaftstest negativ ist, weil die HCG Konzentration noch sehr niedrig ist. Zwei Tage später kann er dann (bei doppelt so hoher HCG Konzentration) positiv sein.
Wenn Du tatsächlich vor 2 Monaten schwanger geworden wärst, dann wäre die HCG-Konzentration jetzt so hoch, dass ein Test auf jeden Fall positiv wäre.
Das Ausbleiben Deiner Periode kann psychische oder physische Ursachen haben. Deshalb empfehle ich Dir, zu einem Arzt zu gehen und da ist ein Frauenarzt einfach naheliegend. Es wäre für mich als Mutter vollkommen plausibel, wenn meine Tochter mir sagt, dass ihre Periode ausgeblieben ist, sie nicht schwanger sein kann und sie deshalb zum Arzt gehen möchte.
Die Aufgabe kannst Du auch als
-y x y x y aufschreiben.
-y x y = -y²
-y²x y = -y³
NACH dem Training darfst Du sogar reichlich essen, es sei denn, Du trainierst, um abzunehmen. Dann wäre es schade, wenn Du Dir die Kalorien, die Du gerade verbrannt hast direkt wieder "reinziehst".
Ansonsten gilt (wie sonst auch): iss möglichst gesunde Sachen, iss langsam und höre auf zu essen, wenn das Sättigungsgefühl da ist (und nicht, wenn der Teller leer ist...)
Es ist ganz normal, nach dem Training "Kohldampf" zu haben, zumal man ja DAVOR nicht so viel essen soll. Dem kannst Du ruhig nachgeben.
Mein Mann und ich haben in der ersten zwei Jahren unserer Beziehung in verschiedenen Städten gewohnt und uns deshalb viele lange Briefe geschrieben. Die hat mein Mann zu einem Buch binden lassen und mir zum Geburtstag geschenkt.
Wikipedia sagt dazu folgendes:
Der Artikelgebrauch ist im Deutschen nicht einheitlich. Fast im gesamten deutschen Sprachgebiet ist sowohl „das“ als auch „die“ gebräuchlich. „Der“ findet sich hingegen fast nur im äußersten Westen Deutschlands sowie in Ostbelgien und Luxemburg. In Südtirol kennt man dagegen nur „die“ Nutella.
Der Hersteller Ferrero äußert sich zur Artikelfrage wie folgt: „nutella ist ein im Markenregister eingetragenes Fantasiewort, das in der Regel ohne Artikel verwendet wird. Es bleibt jedem selbst überlassen, welchen Artikel er vor nutella setzt.“
Ich bin der Meinung, es handelt sich um DIE Nussnugatcreme und kann daher die Verwendung jedes anderen Artikels auch nicht nachvollziehen.
Die Probleme, die Netzpolitik.org hatte
http://www.tagesspiegel.de/politik/skandal-um-netzpolitik-org-die-rechtslage-journalisten-duerfen-keine-staatsgeheimnisse-verraten/12136362.html
belegen, dass nicht jeder im Internet schreiben darf, was er will.
Wenn man die Definition im Duden zugrunde legt, dann gibt es in Deutschland auf jeden Fall Zensur:
Zensur (censura) ist der Versuch der Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren – in der Regel durch staatliche Stellen – sollen Massenmedien und/oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter oder ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern.
Insofern ist Zensur sogar etwas Gutes, nämlich dann, wenn es darum geht ungesetzliche Inhalte (z.B. Aufruf zu Straftaten; Kinderpornografie) zu verhindern. Da die Grenze zwischen einem ungesetzlichen, einem unmoralischen und einem unbequemen Inhalt aber nicht immer klar gezogen werden kann, wird es immer wieder dazu kommen, dass staatliche Stellen "über das Ziel hinaus schießen".
Mir sind sofort die Blues Brothers eingefallen. Die waren Gangster UND Musiker und haben als Gruppe echt einen "Wiedererkennungswert":
http://wall.alphacoders.com/big.php?i=204775
Also zwei Wochen Vorbereitungszeit reichen für das Ziel 45 Minuten ohne Pause zu laufen nicht aus. Aber wenn Du diszipliniert trainierst, dann kannst Du es schaffen 30 Minuten durchzulaufen und bekommst Du bestimmt eine bessere Note.
Trainiere zwei Wochen nach dem folgenden Modell, dann schaffst Du es ganz sicher:
1. Woche:
Mo: 2 Minuten laufen; 2 Minuten zügig gehen (7x)
Mi: 3 Minuten laufen; 2 Minuten zügig gehen (6x)
Fr: 4 Minuten laufen; 2 Minuten zügig gehen (5x)
So: 5 Minuten laufen; 1 Minute zügig gehen (5x)
2. Woche:
Di: 7 Minuten laufen; 1 Minute zügig gehen (4x)
Do: 10 Minuten laufen; 1 Minute zügig gehen (3x)
Sa: 15 Minuten laufen; 1 Minute zügig gehen (2x)
Wichtig! Gehe wirklich nur jeden 2 Tag laufen, Dein Körper braucht genug Zeit, um zu regenerieren. Geh dann laufen, wenn Du Dich am Besten fühlst. Manche Leute laufen direkt nach dem Aufstehen (mir liegt das gar nicht), manche am Liebsten am Abend. Wichtig ist, dass Du nicht direkt nach dem Essen losläufst. Ich gehe am Liebsten ca. 1 Stunde nach dem Frühstück laufen...
Viel Erfolg!
Ab dem siebten Monat gelten für beide Vertragspartner die gesetzlichen Kündigungsfristen
Als Arbeitnehmer hast Du nach der Probezeit bei dieser Klausel im Vertrag immer eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung bei Deinem Arbeitgeber eingeht.
Wichtig: die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per Mail ist nicht möglich.
Am Besten gibst Du die Kündigung persönlich in der Personalabteilung ab. Manch Dir eine Kopie und lass Dir den Empfang der Kündigung auf der Kopie bestätigen.
Wenn Du also zum Beispiel morgen, am 2. Oktober 2015 eine neue Stelle findest und gleich morgen die Kündigung in der Personalabteilung vorbei bringst, dann würde Dein Arbeitsverhältnis enden am:
2. Oktober 2015 + 4 Wochen = 30. Oktober 2015
--> zum Monatsende: 31. Oktober 2015.
Der 31. Oktober 2015 wäre also Dein letzter Arbeitstag, ab dem 1. November 2015 könntest Du bei Deinem neuen Arbeitgeber anfangen.
Wenn der neue Arbeitgeber möchte, dass Du früher anfängst, dann kannst Du bei Deinem Arbeitgeber nachfragen, ob dieser mit einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvertrag) einverstanden ist. Wenn ihr Euch einig seid, müssen gar keine Fristen eingehalten werden. Es kann also auch vereinbart werden, dass das Arbeitsverhältnis sofort endet.
und da es nichts für mich ist möchte ich wissen ob ich mir ein neuen Job suchen kann während dem ich noch ein Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma hab.
Natürlich, Du kannst Dir jeder Zeit einen anderen Job suchen. Du musst nur darauf achten, dass Du nicht zwei (Vollzeit-)Jobs zur gleichen Zeit hast (s.o.)
Das kommt darauf an, was innerhalb der 4 Tage gemacht werden muss. Wenn es ausreicht, dass der Rechtsanwalt anzeigt, dass er Dich vertritt und die Begründung (ausführlicher Schriftsatz) erst später erfolgen muss, dann dürfte es kein Problem sein, jemanden zu finden.
Wenn binnen 4 Tagen eine komplette Klage (zum Beispiel Kündigungsschutzklage) geschrieben werden muss, dürfte das schon schwieriger werden.
Letztlich muss der Anwalt entscheiden, ob er so kurzfristig ein Mandant übernehmen will und kann.
Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, gilt § 19 JArbSchG:
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__19.html
Der Urlaub beträgt jährlich
- 1.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
- 2.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
- 3.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.
-
Wenn Du schon volljährig bist, dann gilt das BUrlG mit einem Mindesturlaub von 24 Tagen/ Jahr
-
Aber beachte:
-
1. beide Gesetzte gehen von einer 6-Tage-Woche aus. Wenn Du regelmäßig nur an 5 Tagen in der Woche arbeitest, reduziert sich auch der Urlaubsanspruch entsprechend (das rechnet man dann mit einem "Dreisatz" aus);
-
2. wenn auf Dein Ausbildungsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, dann kann sich daraus auch ein höherer Urlaubsanspruch ergeben;
-
3. auch im Ausbildungsvertrag kann vereinbart sein, dass die mehr als nur der gesetzliche Mindesturlaub gewährt wird
So ganz unberechtigt ist die Frage nicht. Viele lehnen Urlaub "uff Malle" ab, weil sie nur den "Ballermann" erwarten (Stichwort "peinliche Leute").
In den anderen - wirklich tollen Regionen der Insel - wird es natürlich schwerer sein, tolle Partys zu feiern. Da geht es ehr ruhig zu und es gibt viele Angebote für Familien und "alte Leute" (... so ab 20... )
Die Perfekte Kombination aus wunderschönen, menschenleeren Stränden, toller Natur und super Partys am Abend (natürlich nur mit richtig coolen und keinesfalls peinlichen Leuten) wirst Du wahrscheinlich schwer finden.
Mein Tipp: Urlaub mit dem Mietwagen. Da kannst Du tagsüber verschiedene Strände besuchen und/ oder Wandern/ Rad fahren gehen und abends gehst Du an Deinem Urlaubsort in den Club. Es gibt etliche gute Clubs, die nicht am Ballermann liegen:
http://www.seemallorca.com/nightclubs/
Nur eine schriftliche Kündigung ist wirksam. Diese muss von der Inhaberin der Imbissbude eigenhändig unterschrieben werden.
Eine Kündigung ist außerdem nur mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende wirksam. Das heißt, selbst wenn Deine Lebensgefährtin schon morgen die schriftliche Kündigung bekommt, endet das Arbeitsverhältnis erst am 31. Oktober 2015.
Sie sollte Ihre Arbeitsleistung noch einmal ausdrücklich anbieten, am Besten schriftlich oder per Mail. Wenn der Arbeitgeber sie nicht weiter beschäftigen will und den Schlüssel heraus verlangt, dann hat sie trotzdem Anspruch auf das volle September und das volle Oktobergehalt.
Geht zum Anwalt. Dieser kann eine Kündigungsschutzklage einreichen und Prozesskostenhilfe beantragen.
Ja, staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB, siehe Absatz 1 Nr. 5
http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html
"an dem selben Ort"
Häufig benutzt man diese Formulierung, wenn eine Person am selben Ort geboren und gestorben ist, z.Bsp.
Max Müller, geboren am 30. September 1908 in Berlin, gestorben am 30. September 1975 ebenda
Das lohnt sich auf jeden Fall, denn das Abitur kannst Du auf der Realschule ja nicht machen. Du musst Dich aber darauf einstellen, dass Du auf dem Gymnasium viel mehr lernen musst und auch viel mehr Hausaufgaben bekommen wirst. Wenn Du leistungsbereit bist und Deine (jetzigen) Lehrer Dir den Wechsel empfehlen, würde ich das auf jeden Fall machen.
Ja, da bin ich sehr dafür. Und am Besten an dem ursprünglich angedachten Alternativ-Standort in Sperenberg https://de.wikipedia.org/wiki/Flugplatz_Sperenberg, dann wäre das Problem mit dem Fluglärm im Süden Berlins auch gleich gelöst. Dann bauen wir noch den Transrapid vom Hauptbahnhof zum neuen Flughafen, denn wie Edmund Steuber schon so überzeugend argumentiert hat:
"Wenn Sie vom Hauptbahnhof in München ... mit zehn Minuten, ohne, dass Sie am Flughafen noch einchecken müssen, dann starten Sie im Grunde genommen am Flughafen ... am ... am Hauptbahnhof in München starten Sie Ihren Flug. Zehn Minuten. Schauen Sie sich mal die großen Flughäfen an, wenn Sie in Heathrow in London oder sonst wo, meine sehr ... äh, Charles de Gaulle in Frankreich oder in ... in ... in Rom. Wenn Sie sich mal die Entfernungen anschauen, wenn Sie Frankfurt sich ansehen, dann werden Sie feststellen, dass zehn Minuten Sie jederzeit locker in Frankfurt brauchen, um ihr Gate zu finden. Wenn Sie vom Flug ... vom ... vom Hauptbahnhof starten - Sie steigen in den Hauptbahnhof ein, Sie fahren mit dem Transrapid in zehn Minuten an den Flughafen in ... an den Flughafen Franz Josef Strauß. Dann starten Sie praktisch hier am Hauptbahnhof in München. Das bedeutet natürlich, dass der Hauptbahnhof im Grunde genommen näher an Bayern ... an die bayerischen Städte heranwächst, weil das ja klar ist, weil auf dem Hauptbahnhof viele Linien aus Bayern zusammenlaufen."Transrapid-Rede von Edmund Stoiberzum Neujahrsempfang der Münchner CSU am 21.01. 2002 im alten Rathaus.