Nachtspeicheröfen auf wessen Kosten werden sie Entsorgt? Sache des Mieters oder Vermieters?
Als Erben sind wir verpflichtet, die Wohnung zu räumen. Die Öfen wurden damals mit Genehmigung des Vermieters eingebaut. Nun besteht er auf den Abriss. Wer trägt die Kosten hierfür? Im alten Mietvertrag gibt es eine schriftliche Genehmigung durch eine bauliche Veränderung hierüber. Dort heißt es:" Abriß der Kachelöfen. Installation der Heißluftöfen. Beachten Sie § 5." Dort heißt es: " Sie verpflichten sich, bei Ihrem Auszug aus der Wohnung entweder den alten Zustand auf Ihre Kosten wieder herzustellen oder aber die Ein- bzw. Umbauten kostenlos in das Eigentum des Hauses übergehen zu lassen."
Meine Frage nun. Müssen wir den alten Zustand wieder herstellen oder können wir die Nachtspeicheröfen drin lassen? Der Vermieter will sie nicht haben.