Hallo Leute, Wie so oft in den Sommermonaten ist es im Zug mal wieder unerträglich heiß, trotz, laut Zugbegleiter, eingeschalteter Klimaanlage. Nun habe ich von meinem Opa damals einen DB Vierkantschlüssel geschenkt bekommen den ich als Schlüsselanhänger benutze. Darf ich den benutzen um die abgeschlossenen Fenster im Zug zu öffnen?
Ich habe mir die Beförderungsbedingungen der DB Ag durchgelesen und keinen entsprechenden Eintrag gefunden. Kann mir jemand, möglichst mit Quelle, weiterhelfen?
Denn für den Fall dass das nicht ausreichend geregelt ist würde ich bei meinen nächsten Fahrten eventuell die Initiative ergreifen..
Grüße, Murks