In Deutschland gilt grundsätzlich, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber über krankheitsbedingte Abwesenheiten informieren müssen, in der Regel durch ein ärztliches Attest. Wenn Sie sich nach der anfänglichen Krankheitsperiode nicht mehr ärztlich haben krankschreiben lassen und Ihren Arbeitgeber über Ihre Situation nicht informiert haben, kann das tatsächlich Probleme verursachen.
Hier sind einige Punkte zu beachten:
1. **Unentschuldigte Abwesenheit**: Wenn Sie sich nicht krankgemeldet haben und kein ärztliches Attest vorgelegt haben, kann Ihr Arbeitgeber dies als unentschuldigte Abwesenheit werten. In diesem Fall ist es möglich, dass er die Rückzahlung der für diesen Zeitraum gezahlten Löhne verlangt, da Sie Ihre Mitteilungspflichten nicht erfüllt haben.
2. **Nicht gezahlter Lohn**: Da Sie erwähnen, dass Sie während dieser drei Monate keinen Lohn erhalten haben, ist es wichtig zu klären, ob Ihr Arbeitgeber tatsächlich das Recht hat, Ihnen kein Gehalt zu zahlen. Wenn Sie nicht offiziell im Krankheitsurlaub waren, könnte das erklären, warum Sie kein Gehalt erhalten haben, aber dies sollte in Abhängigkeit von Ihrem Arbeitsvertrag überprüft werden.
3. **Arbeitsrecht**: Es ist ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um Ihren spezifischen Fall zu prüfen. Jede Situation kann je nach den Einzelheiten, einschließlich Ihres Arbeitsvertrags und der geltenden Gesetze, variieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es möglich ist, dass Ihr Arbeitgeber berechtigt ist, die Rückzahlung der Löhne für unentschuldigte Abwesenheiten zu verlangen. Sie sollten jedoch auch Ihre Rechte und Möglichkeiten durch die Konsultation eines Rechtsexperten klären.