Es gibt unterschiedliche Kupferpfannen, einige sind inwendig verzinnt, andere mit Edelstahl ausstaffiert. Beiden ist gemeinsam, besser als jedes andere Metall Wärme (Hitze) zu leiten, unumgänglich bspw. beim Kochen von Marmeladen, Konfitüren, Bonbons. Die verzinnten haben den Nachteil einer höheren Hitzeempfindlichkeit, weil die Verzinnung bei Temperaturen ab etwa 220 Grad C. zu schmelzen beginnt. Sie leiten jedoch die Hitze noch besser als die mit edelstählernem Einsatz, die dafür weniger hitzeempfindlich und pflegeleichter sind. Für den Hausgebrauch werden Kupferpfannen eigentlich nicht benötigt, sie spielen ihre spezifischen Vorteile auf einem Niveau aus, welches eigentlich Profis vorbehalten ist. Auch bei Kuperpfannen spielt der Preis eine wichtige Rolle, sind sie billig, sind sie leicht, verziehen sich schnell, taugen weder für Induktions- noch Ceranfelder. Sind sie teuer, sind sie schwer, haben einen guten Planboden. Sie sind Spezialisten für bestimmte Einsatzgebiete, für Laien und Gelegenheitskocher reicht gewiß eine gute gußeiserne und eine weitere edelstählerne Pfanne, bewährt haben sich Le Croiset, Spring, iittala, WMF Gourmet u.a., schmiedeiserne Pfannen sind besten s für z.B. Bratkartoffeln.

...zur Antwort

"Betrügen" ist ein juristischer terminus technicus, ein "Fachbegriff", nach dem jemand jemanden täuscht, dadurch einen korrespondierenden Irrtum erregt, der Getäuschte irrtumsbedingt eine Vermögensverfügung trifft und einen (stoffgleichen) Vermögensschaden erleidet. Die Strafbarkeit regelt § 263 des StGB. "Übervorteilen" ist hingegen auf der anderen Seite der Legalitätsgrenze angesiedelt, es ist zwar eine Abweichung vom "Synallagma", vom "do ut des" als dem klassischen Geschäft, bei dem beide Seiten gewinnen (win-win-situation) zugunsten eines und zum Nachteil des anderen Partners, der "Vorteil auf einer Seite überwiegt", aber es ist noch straflos, fällt noch unter "geschäftliches Geschick, wobei die Relation nicht auf lediglich "Geschäfte" beschränkt ist.

...zur Antwort

Du weißt es doch schon (siehe Frageerläuterung): Gründe eine Partei, derzeit empfehle ich eine, die bspw. verspricht (halten muß sie es ebensowenig wie andere Parteien ihre Versprechen halten), die Verursacher der sog. "Finanzkrise" haftbar zu machen, ja sie sogar strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen. Wenn man berücksichtigt, daß politisch bereits erwogen wurde, Rentner und Hartz IV-Empfänger ihres aktiven Wahlrechtes zu entkleiden (brauben klingt immer so hart), scheint mir auch von dort eine große Gefahr für die etablierten "Volksparteien" von diesen selbst gewittert zu werden, kein Wunder, permanente Rentenkürzungen, aber permanent mehr Rentner, da wächst ein Potential heran, das es rechtzeitig einzugliedern gilt, das nennt man "das Volk mitnehmen" :-) Doch dafür arbeite an Deiner Rechtschreibung, so wählt Dich keiner.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.