Grundsätzlich ist es so, dass die Kasse per Gesetz die Kosten für Kinder bis zum 12. Geburtstag übernehmen muss. Darüber hinaus werden in schwierigen Situationen auch Ausnahmen bis zum 14. Geburtstag gemacht. Danach wird es aber schon sehr schwer, auch wegen den Kliniken.

Die Kinderbetreuung ist ausgelegt auf Kinder bis 12 Jahren. Das mag auch dem einen oder anderen 13 oder 14 jährigem noch gefallen, aber deiner Schwester mit bald 16 Jahren wird da schon sehr langweilig werden. Letztendlich entscheidet aber jede Klinik individuell, ob eine Aufnahme möglich oder sinnvoll ist.

Bei einer Mutter-Kind-Kur geht es in erster Linie um die Mutter. Sie sollte also in jedem Fall zum Hausarzt gehen und mit ihm die Möglichkeiten besprechen. Wenn die Ärzte euch unterstützen, kann man es auch versuchen den Antrag zu stellen.

Um die Klinik kümmert sich nach Genehmigung in der Regel die Krankenkasse oder ein Buchungscenter.

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In der Regel werden die Kosten für Kinder bis zum 12. Geburtstag übernommen, dementsprechend ist auch die Kinderbetreuung in den Kliniken ausgerichtet. Behinderte Kinder unterliegen dieser Altersgrenze nicht, dafür gibt es auch spezielle Mutter-Kind-Kur-Kliniken.
Letztendlich kann nur die Klinik entscheiden ob eine Ausnahme gemacht wird.
Man muss sich auch überlegen, ob das für den Jugendlichen überhaupt in Frage kommt. Er oder sie wird wahrscheinlich der einzige in diesem Alter in der Klinik sein und mit den anderen Kindern nur wenig anfangen können.

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