Hallo, wir bekommen zur Zeit Alg 2 (zuschuss). Habe letztes Jahr einen Antrag auf Babyerstausstattung gestellt der auch im vollem Unfang bewilligt wurde. Die Zahlung erfolgte in 3 Teilen, die letzte somit nach vorzeigen der Geburtsurkunde. Mein Kind ist im Januar (2013) geboren, somit wurde das Restgeld anfang Februar vom Jobcenter ausgezahlt. Gestern bekam ich ein schreiben vom Jobcenter wo drin stand..ich zetiere:

"Bewilligung von einmaligen Leistungen" -Sehr geehrte Frau..., Ihrem Antrag auf Übernahme von Bedarfen der Erstaustattung Geburt vom 28.08.2012 kann in vollem Umfang in Höhe von ...€ entsprochen werden (§ 24 Abs. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch-SGB2). Die zu Zahlenden Leistungen werden an die angegebene Überweisungsanschrift ausgezahlt.

Nun meine Frage: Muss ich das zurückzahlen ??? Sowie ich auf dem Stand bin "NEIN". Denn es ist ein Fehler der ARGE und nicht meiner. Solange die den Fehler begangen haben OBWOHL alle Unterlagen vorhanden waren (die also über alles in Kenntnis gesetzt wurden--sonst wäre es im Februar ja nicht schon ausgezahlt worden) und es ja in den Unterlagen stehen müsste das es ausgezahlt wurde ist es nicht meine Sache oder ? Denn es gibt ein Gesetz dafür, wenn die Arge den Fehler begeht und ich keinen Fehler gemacht habe muss ich das nicht zurückzahlen.

Trifft es bei mir zu, was meint Ihr ?

Vielen Dank an Euch schon mal im vorraus für die Antworten.

Lg Didi