In einer von mir vermieteten Immobilie haben Mieter genau 1 Monat vor Ablauf des Mietverhältnisses nach ordentlicher Kündigung die Wohnung geräumt und die Flucht ergriffen. Keine Nachzugsadresse, die Wohnungsschlüssel wurden einbehalten.
Statt dessen juristisch haarsträubende e-mails, in denen schon der erste Satz gelogen ist, und Kündigungsschreiben. Motiv ist mutmaßlich, bei der Sachlage naheliegend, dass keine 2 Mieten in einem Monat bezahlt werden wollen und die Kaution (1 MM) für die letzte Monatsmiete statt für offene Rechnungen draufgehen soll. Klar, wer bezahlt schon gerne 2 Mieten.
Also aktuelle Lage: Die (Ex-?)Mieter sind im Besitz der Hausschlüssel, bezahlen aber keine Miete.
Meine Frage: Muss ohne die Schlüsselrückgabe überhaupt die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung erörtert werden? Mit der Einbehaltung der Schlüssel wurde doch eine eindeutige Willenserklärung zum weiteren Besitz der Immobilie abgegeben.
Kann ich in einem solchen Fall die Polizei einschalten? Diese kann dann auch gleich eine weitere Straftat der Mietpartei aufnehmen, wegen der wahrscheinlich die "Flucht" erfolgte.
Vielleicht weiß hier jemand eine Antwort.