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Antwort
Ein Kaufvertrag kommt erst mit dem Versand der Ware zustande.
Selbst wenn einer zustande gekommen wäre, kann ein Händler bei Preisfehlern ohne viel Aufwand den Kaufvertrag anfechten. Sogar noch innerhalb von 2 Wochen nach Versand der Ware (Pflicht zum Rückversand). Es ist also höchst unwahrscheinlich, dass die Hackbegründung eine Ausrede war, da man dich sonst mit dem Vertragsirrtum Paragraphen abgespeist hätte.