Hallo liebe Community,

ich und einige Arbeitskollegen haben ein Anliegen. Aufgrund von bevorstehender Kurzarbeit in unseren Ausbildungsunternehmen haben wir eine E-Mail erhalten in der steht, dass unser Ausbildungsgehalt um 10% gekürzt wird. In der E-Mail geht aber nicht aus, dass wir in irgendeiner Weise verkürzte Arbeitszeiten haben. Wir machen eine Ausbildung zum Chemikanten und haben daher Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen. Leider kennt keiner von uns sich in der Hinsicht mit dem Recht aus und im Internet finde ich dazu nichts. Also ist meine Frage: Darf das Unternehmen unser Ausbildungsgehalt um 10% kürzen mit der gleichen Arbeitszeit wie davor, weil wir angeblich als Azubis kein Recht auf „Kurzarbeit“ haben.

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten! 😀👍🏼