Ich (20J.) studiere aktuell im 4. Semester. Für den Studiengang ist ein 12-wöchiges Vor- bzw. Pflichtpraktikum mit Ableistung bis zum Beginn des 5. Semesters vorgeschrieben. Nun werde ich zum Ende des SS24 vermutlich zwangsexmatrikuliert, da ich dieses Praktikum bisher nicht absolviert habe.

Das Praktikum möchte ich nun daher im WS24/25 nachholen, um mich zum SS25 wieder einzuschreiben zu können.

Frage: Besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld?