Was zur Hölle?! Die Frage stellt sich nicht! Es ist eine Ordnungswidrigkeit bei roter Ampel über die Straße zu gehen. Leider kostet es gerade mal 5 € Strafe.

Nur bei Notfällen/Gefahr in Verzug darf man bei roter Ampel über die Straße gehen oder fahren!

Haltet euch jederzeit an ALLE Gesetze! Auch 4:40 Uhr früh an einer roten Ampel!

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Hermes stellt auch an Samstagen zu. Müsste eigentlich heute ankommen.

Du hast recht das der grüne Haken immer bedeutet, dass der jeweilige Schritt vollendet ist.

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Samstag zählt zu den Werktagen. Aber nur Hermes und DHL liefern am Samstag aus. Das steht doch alles in den AGB von Zara. Warum fragst du hier?!

Am Samstag hast du deine Jacke sicher! Gestern war Donnerstag!

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Grundsätzlich ja und auch ohne Genehmigung des Vermieters. Der Ursprungsherd darf nur nicht beschädigt werden. Er muss im Übrigen sicher aufbewahrt und bei Auszug wieder im Ursprungszustand hingesetzt werden.

Möchtest du das anders machen, brauchst du die Genehmigung des Vermieters. Aber schriftlich, weil du sonst keinen Nachweis hast.

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Wer Drogen freiwillig nimmt - generell ja!

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Nein, das dürfen sie ausdrücklich nicht!

Gesetzliche Grundlagen findet man beim § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch ( Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit ) und die §§ 185 ( Beleidigung mittels Tätlichkeit ) sowie 223 ( Körperverletzung ) Strafgesetzbuch. Eltern die ihre Kinder schlagen sind der Abschaum der Gesellschaft!

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Dich von ihm trennen! Unbedingt. Wenn er dich einmal schlägt, dann wohl immer mal wieder. Jetzt komm mir ja nicht mit "Aber er hat sich ja 1000 mal entschuldigt" .

Er hat 2 Straftaten begangen. Beleidigung mittels Tätlichkeit ( Backpfeife ) nach § 185 StGB und Unterschlagung ( Handy Mitnahme ) nach § 246 StGB .

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Ein Einschreiben Einwurf wird ohne zu klingeln direkt beim Empfänger in den Briefkasten geworfen. Ein Einschreiben Übergabe wird nur gegen Unterschrift und der Vorlage seines Personalausweises dem Empfänger persönlich oder gegen Vollmacht und Personalausweis Vorlage einen Dritten ausgehändigt.

Die Sendungsverfolgung bei Briefen funktioniert nur bei Einschreiben und ist meist erst einen Tag nach Abgabe bei der Post aktiv. Rückschein ist eine Leistung, die man extra ( plus 1,80 € ) bezahlen muss.

Bei diesen unterschreibt der Empfänger den Rückschein, bestätigt somit den Erhalt deines Briefes und dieser unterschriebene Rückschein wird dann an dich zugestellt. So das du die Gewissheit hast, das der Empfänger deine Post auch wirklich erhalten hat.

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ALG II, Endlich eine Wohnung und dennoch besorgt sie nicht zu bekommen!?

Vorweg:

Meine Freundin und ich sind nun seit über einem Jahr "Ohne festen Wohnsitz" Sie war Schwanger und bekam unser Baby ende August. Da wir beide bis dato noch "Ohne festen Wohnsitz" sind, hat sich das JA eingeschaltet und uns unser Baby weg genommen. Wir waren vorübergehend Wohnhaft bei einer Freundin die uns 1 Raum von ca. 25qm zur Verfügung gestellt, welches das JA auch abgenommen hat und als in Ordnung empfand. Meine Freundin wollte trotzdem versuchen ins Mutterkindheim zu gehen weil sie Angst hatte evtl. etwas falsch zu machen mit dem Baby da wir beide noch sehr jung sind und wenig bis kaum Erfahrung haben, war es ok für mich. Das JA hat mit meiner Freundin ausgehandelt, das sie 1 Woche auf Probe im Mutterkindheim bleiben solle. Nach ca. hälfte der Woche stand sie wieder bei der Freundin vor der Tür und wollte zurück, da sie es dort nicht ausgehalten hat. Unser Baby wurde in der Nacht geweckt und gezwungen zu essen und solche sachen. Mir ist klar, dass ein Baby genug zu essen brauch, aber wir haben unserem Baby nachts immer dann die Flasche gegeben wenn es wach wurde und Tagsüber dann ausgeglichen, damit es auch die Volle 24h Ration bekommt. Irgendwann am Abend als meine Freundin aus dem Heim raus ist, sie hat angerufen und bescheid gesagt, stand die Polizei vor der Tür und sagte sie muss unverzüglich zurück zum Heim sonst wird ihr jetzt die kleine weg genommen. Da sie davor Angst hatte, ist sie natürlich sofort mit gekommen. Nachdem die 1 Woche Probe zu ende war wurde ihr die kleine, ohne ein Wort, ein Schreiben oder Sonstige Erläuterung weg genommen. Wörtlich wurde ausgesprochen, dass wir sie erst wieder bekommen wenn wir eine Wohnung haben. Der Gerichtstermin vom JA ist heute Vormittag.

Gestern hatten wir eine Wohnungsbesichtigung mit einem sehr netten Herrn der unsere Lage verstand und uns sofort die Mietkostenbescheinigung unterzeichnete. Diese Wollen wir heute abgeben.

Wir dürften zu 3. d. h. Meine Freundin, unser Baby und ich eine Wohnung bis 720,-€ warm suchen. Die Wohnung ist 60qm groß, 3 Zimmer und kostet 660,-€ warm.

Darf das Amt nun sagen " Nein, ihr zieht nur zu 2. ein also ist diese Wohnung nicht angemessen." Und sollte ich sofort Widerspruch einlegen wenn die Wohnung abgelehnt werden würde?

Ich hab da echt ein bisschen Angst denn ich suche -> NACHWEISLICH <- Seit dem 01.11.2014 Da wir so Jung sind und vom Amt wurden wir bisher von allen abgelehnt und das wäre endlich die Chance.

Auch würde mich Interessieren, was denn die Kriterien sind, dass die Wohnung abgelehnt werden würde?

Mit freundlichen Grüßen

SyC0r3

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Ihr seid 3 Personen. Wer brachte denn die Summe von 720 € ins Spiel? Das Jobcenter selbst. Dann muss es sich auch daran halten.

Wenn die ablehnen, nicht nur Widerspruch sondern auch Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen. Ist eine Art Schnellklage, die mit einem unanfechtbaren, sofort vollstreckbaren Beschluss endet. Meist in 2 bis 6 Wochen erledigt. Dieser Antrag ist kostenlos und ohne Anwaltszwang. Je dringender die Notlage ist, desto schneller endet in der Regel das Verfahren.

Ich würde helfen diesen Antrag zu formulieren, da er an eine Form gebunden ist. Habe so früher einige dieser Verfahren gewinnen können. Für mich und für andere. Meine Hilfe ist immer kostenlos.

Wie man mit eurem Kind umgesprungen ist, lässt mich am Rechtsstaat zweifeln. Aber das tu ich schon lange.

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Ein P-Konto schützt nicht vor Pfändungen, sondern sichert nur einen Mindest Freibetrag von derzeit 1.073,88 € monatlich ab.

Alles was darüber ist, darf separiert und im übernächsten Monat gepfändet werden. Liste doch mal auf, was deine Mutter im Oktober 2015 für Einkommen auf ihrem P-Konto hatte.

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Bei einem P-Konto steht dir monatlich der gesetzlich geschützte Freibetrag von 1.073,88 € zu. Alles was drüber ist, darf seperiert und im übernächsten Monat gepfändet werden.

Das gilt nur, wenn Pfändungen vorliegen. Hast du ein P-Konto aber keine Pfändungen, dann darf es keinerlei Einschränkungen geben.

Du hast einmal 800 € und einmal 830 € erhalten. Gesamt 1.630 € . Das ist schon mal viel zu viel. Von den ersten 800 € wurden insgesamt 650 € verbraucht, so das noch 150 € übrig blieben. Von den 830 € hast du dir 540 € auszahlen lassen.

So hast du also im Oktober 650 € plus 540 € verbraucht. Was gesamt 1.190 € sind. Das ist eine Summe die 116,12 € über deinen Freibetrag liegt. ( Freibetrag 1.073,88 € ) Somit hat dir deine Bank schon viel zu viel Geld überlassen, was aber das Problem der Bank ist. Nicht deines.

Mehr Geld steht dir für Oktober nicht zu. Du kannst erst wieder ab 1.11.2015 über Geld verfügen, im Sinne von Geld abheben oder überweisen. Wie geschrieben: Hast du keine Pfändungen, MUSS dir deine Bank sofort alles Geld auszahlen. 

Wenn du jedoch Pfändungen hast, dann vermeide jede unnötige Überweisung oder Einzahlung auf dein Konto. Denn JEDER Geldeingang auf dein gepfändetes Konto mindert deinen Freibetrag. Du hast diesen Monat sogar noch Glück gehabt.

Im Übrigen kann ich deine Zahlen nicht nachvollziehen! 800 € Lohn erhalten. Noch 150 € über. 830 € erhalten, davon 540 € abgehoben. Bleiben noch 290 € über. 150 € plus 290 € = 440 € 

Du schriebst jedoch, das die restlichen 250 € umgebucht worden sind. Wie kommst du auf 250 € ?

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Deine Mutter macht sich mit ihrem Verhalten ständig der Beleidigung nach § 185 StGB, der Körperverletzung nach § 223 StGB, sowie der Bedrohung nach § 241 StGB strafbar. Dazu verstößt sie massiv gegen den § 1631 BGB, welcher das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit garantiert.

Du hast das Recht dich nach § 32 StGB ( Notwehr ) gegen deine Mutter verhältnismäßig zu wehren. Also sie nicht gleich töten. Zudem darfst du die Polizei holen und deine Mutter entsprechend anzeigen.

Würde ich das live sehen, würde deine Mutter nie wieder jemanden schlagen! Ich verachte Gewalt an sich - aber Eltern die ihre Kinder schlagen, sind auf einer Stufe mit Kinderfi...rn!

Jugendamt einschalten bringt nichts. Die halten fast immer zu den Eltern oder verharmlosen die Sache.

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Wenn du dich durch der ihre unwürdigen Bemerkungen beleidigt fühlst, dann stell eine Strafanzeige wegen Beleidigung nach § 185 StGB .  http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_185.html

Sowas muss sich niemand gefallen lassen. Lehrer meinen sehr oft, sie wären Herrenmenschen und dürfen alles. Ähnlich wie Polizisten. Mach dir jedoch nicht so große Hoffnungen das die Richter oder vorher Staatsanwälte auf deiner Seite sind.

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Wie soll ich mit diesem Hausverbot umgehen?

Hallo liebe Community ^^, Ich habe da Mist gebaut und wollte um Rat bitten, ich bereue die Tat selber also schreibt mir bitte nicht wie dumm das von mir war, das habe ich schon selber eingesehen... Also es war so: Ich bin in der Mittagspause mit paar Kumpels zum Müller gegangen, dort sind wir halt bisschen rumgelaufen, gelabert etc. Dann nahm ich nen Füller, schaute auf den Preis, hab mich wegen den so beschwert. Einer sagte mir aus Spaß ich soll das Etikett abnehmen und den einfach mitnehmen, so dumm wie ich war habe ich das Etikett aus Spaß auch abgenommen (wie schon gesagt weiß ich das es dumm von mir war :'D). Natürlich hat mich ein Mitarbeiter von Müller sofort darauf angesprochen, und gebeten mitzukommen. Wir gingen zur Seite und er begann halt zu Fragen was ich da vorhatte... Ich sagte wie es war, er glaubte natürlich nicht (hätte ich auch nicht xD). Er holte noch nen Kollegen hinzu und der wollte die Filialleiter holen. Während dessen hat der erste zu mir gesagt ich soll die Wahrheit sagen, sprich: Ich wollte den Füller klauen, oder ich bekomme Anzeige. Der Filialleiter konnte nicht kommen, also hab ich mit den zwei weiter geredet. Dann hab ich gelogen und gesagt was die hören wollten, der eine Sagte dann ich hätte ein halbes Jahr Hausverbot, der andere ich soll sofort gehen und mich in nächster Zeit hier nicht aufhalten oder garnicht kommen (kann mich nicht mehr erinnern xD) Die haben keine Daten von mir verlangt, haben halt gesagt die wissen wie ich aussehe. Meine Frage wäre: darf ich nun nach den halben Jahr wieder hingehen, oder soll ich mich lieber dort nicht mehr hingehen. Können die mir irgend etwas vorwerfen wenn ich dort wieder hingehe? Ich bitte um antworten da es mich grade mental sehr belastet:( Vielen Dank im Voraus. Lg

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Klugheit und Einsicht liest sich anders! Deine " :D " und " xD " Zeichen deuten daraufhin das du das alles nicht ernst nimmst.

Ob die Daten von dir haben oder nicht: Ein einmal ausgesprochenes Hausverbot ist sofort gültig. Auch mündlich. Wenn du da innerhalb der nächsten 6 Monate im Müller erscheinst, machst du dich gemäß § 123 StGB des Hausfriedensbruch strafbar!

Sei froh das die nicht die Polizei gerufen haben und du keine Anzeige wegen versuchten Diebstahl bekommen hast. Du und deine Freunde sind moralisch das was durch die Toilette geht!

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Wenn am 15. Januar eine Pfändung beim P-Konto eingeht und dort nicht genügend Geld zum pfänden drauf ist, dann bleibt alles wie es ist. Die Pfändung bleibt also so lange auf dem Konto, bis diese beglichen ist.

Natürlich kann der Kontoinhaber im Februar wieder über das Geld innerhalb seines Freibetrags verfügen. Dazu ist das P-Konto ja da. Es bleibt also beim Freibetrag. Die Pfändung gilt nicht nur einen Monat.

Der Kontoinhaber könnte schon ab 1. Februar wieder auf seinen Freibetrag zugreifen, nicht erst ab dem 16. Februar.

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Dir stehen pro Monat mindestens 1.073,88 € Freibetrag zu. Wenn du zum Beispiel aber nur 700 € verdienst, stehen dir natürlich nur 700 € zu.

Es darf innerhalb des Freibetrags nichts gepfändet werden. Und drüber nur mit einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Nur Finanzämter und ähnliche Behörden brauchen diese Beschlüsse nicht.

Ansonsten muss der Gerichtsvollzieher ( nicht die Bank. Die Bank kann, muss aber den Beschluss nicht zustellen ) dir den Beschluss zustellen. http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__829.html

Bitte liste mal alle Einkommen und Ausgaben, sowie Pfändungen von Oktober 2015 auf.

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