Frag mal bei deiner örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde nach, wie bei dir vor Ort die Quoten bei der Altersverteilung der Abschüsse bei den Schweinchen sind.
Klar ist da eine allgemeine Impfpflicht notwendig.
Das kenne ich auch; sage auch hin und wieder: Mein Hund hat garnix gemacht.
Mein Hund ist auch der gleichen Meinung.
Meistens hat der gegenüber eine andere, oft leider berechtigte Meinung. Wie wars denn genau?
Nicht mal mit ner Erbsenpistole haben wir aufeinander geschossen. Sondern nur auf andere Ziele :-)
Bei 3 Joule: Ohne Schutzbrille kann man sehr starke Augenverletzungen bekommen.
Ohne Jagd und Raubtiere wie Wolf:
Vermehrungsrate bei über 300 % des weiblichen Frühjahrsbestandes.
In jedem biologischen System führt eine Überpopulation zur erhöhten Anfälligkeit für Infektionen.
Hunger und Krankheiten werden dann die Anzahl der Schweine reduzieren.
Im Mastjahr mit viel Futter gibts viele Schweine, die vermehren sich stark. Das gleicht Verluste in mageren Jahren aus.
Bundesjagdgesetz 1956
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__1.html
§ 1 Inhalt des Jagdrechts(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
(3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
(6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.
und den landesrechtlichen Vorschriften wie hier in Bayern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Jagd_in_Deutschland
Lese mal
https://de.wikipedia.org/wiki/Jagd
In Deutschland gibts die Jagd auf jagdbare Tiere, was im Bundesjagdgesetz steht.
Und die Jagd ist mit der Hege von Tieren verbunden, das eine geht nicht ohne das andere in Deutschland. Das steht auch im Bundesjagdgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__1.htmlBundesjagdgesetz § 1 Inhalt des Jagdrechts
(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
(3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
(6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.
Der Gedanke ohne eigene Waffen zu jagen, ist nicht so doof, wie der erstmal auschaut.
Das gab´s in der DDR auch. Dort wurden die Schrotgewehre zentral beim `Jagdverein` über Nacht eingelagert, da der Staat den eigenen Bürgern nicht traute.
Das meine ich aber nicht; Bekannte von mir wohnen beruflich im Ausland und müssen sich die Waffe deshalb regelmässig ausleihen. Praktischerweise nimmt man dann immer das gleiche Modell/Typ, so dass man mit den Funktionen betraut ist.
Trotzdem muss man das Ding jedesmal neu einschiessen.
Die Katze solle alles lernen, was für konkret deine Katze bei dir zu Hause wichtig ist.
Am wichtigsten ist es für die Katz, nicht so viel draussen rumzulaufen wegen der Autos und wegen der Jäger.
Da ists sehr gut, wenn die rumliegt und faul ist, dann sollte es etwas weniger Essen geben.
Und Mäusejagen tut die im Garten ganz bestimmt.
Da der Hund kein Schild lesen kann und nur du lesen kannst, musst du wohl zumindestens anteilig zahlen.
Wie ist´s denn ausgegangen?
Gassigehen klappt am besten erstmal in der direkten Nachbarschaft.
es geht nicht so sehr um den Hundebesitzer, sondern darum, dass der Hund eine ihm bekannte Umgebung hat. Der Hund kennt dann alles schon und zeigt die gegend dir, nicht anders rum :-)
Dann kann Vertrauen zwischen dir und Hund und dir und Hundebesitzer aufgebaut werden.
Liebe Pfiati, ja natürlich :-)