Soweit das Fotografieren des Nachbarn Ausmaße annimmt, die man als „belästigend“ bezeichnen kann, dann können Sie (jedenfalls) Unterlassungsansprüche gegen den Nachbarn geltend machen und zwar wegen Verletzung Ihrer Rechte aus dem Eigentum, ggf. auch wegen Beeinträchtigung Ihrer Persönlichkeitsrechte. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen  

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