Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In NRW als Beispiel sind alle Teile die in den Bereich Tabakwaren fallen, also auch Streichhölzer, Feuerzeuge, Gas, Pfeifen, Tabak und sogar Pfeifenreiniger, ab 18 Jahren. In Bayern verhält es sich ähnlich.

Jedoch wird beim Verkauf nicht immer darauf geachtet, im Fall von Feuerzeugen und weiterem.

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