Hallo noch einmal, hatte vor ein paar Tagen schonmal die Frage gestellt und nu möchte ich sie nochmal neu stellen, da ich mir das alles nochmal neu angeguckt habe.
Wir bekommen Strom, sowie auch Gaskosten zurück erstattet und ich bin der Meinung, dass die Arge die Rückerstattung für das Gas nicht zurück verlangen darf.
Seit 01.03.2011 wurden wir auch 220€ hochgestuft (ich hab keine Ahnung, wie das zustande gekommen ist), jedenfalls hat das Jobcenter uns dann schriftlich mitgeteilt, dass sie nur Heizkosten in Höhe von 83,70 bei zwei Personen übernehmen, den rest müssen wir selber zahlen.
Nun ein Beispiel...
Laut Jocenter sollten wir am 01.01.2012 674€ Lebensunterhalt bekommen, auf dem Konto waren aber nur 510€, das macht eine Differenz von 164€.
167€ werden uns also abgehalten vom Lebensunterhalt, darin enthalten sind dann wohl die 136,30 für Strom und Gas, die wir zahlen müssen, sowie noch ein Teil der Mietkosten, da die etwas zu hoch sind.
Mich würde nun interessieren, habe ich recht? Darf ich die Rückzahlung komplett behalten?, denn das was wir selber vom Lebensunterhalt dafür zahlen mussten übersteigt dem, was wir wieder bekommen würden.
Grüßchen Mis