Hallo allerseits,

angenommen jemand beginnt eine Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Mo - Fr 8:00 - 13:00 Uhr sind die Unterrichtszeiten. Dürfte man außerhalb dieser Unterrichtszeiten eine Beschäftigung ausüben? Derjenige würde kein ALG 1 oder 2 beziehen. Wie ist die Rechtslage?