Sind sich Eheleute gegenüber verpflichtet ihre Finanzen offen zulegen?

Ich kenne noch Hausfrauen, die ein Haushaltsgeld führen mussten, über die Ausgaben des Haushaltsgeldes. So konnte der Ehegatte quasi prüfen, ob die Gattin die Gelder auch wirklich für den Haushalt und sinnvoll ausgegeben hat...

Das war eine gängige und gesellschaftlich akzeptierte Vorgehensweise.

Wie ist es eigentlich umgekehrt?

Was ist, wenn der Ehegatte, selbstständig, ein eigenes Konto hat, seine Gattin z.Z. Hausfrau ist, also ohne Einkommen ist (seit 1 Jahr - krankheitsbedingt, ausgesteuert, AA beendet, Arbeitsstelle verloren, Mitte 50) und er kein Haushaltsgeld auf das gemeinsame Konto einzahlt, dort der Dispokredit am Ende ist und der Gatte meint er hat kein Geld, sie soll sehen, woher Geld zu beschaffen sei.

Die Gattin weiß, dass er im zweistelligen Bereich Bruttoeinkünfte hat und er täglich selber in Restaurants geht, außer am WoEnde, am WoEnde wird gekocht..., Teile für die Autos kauft und seinem Hobby High End HiFi nachgeht.

Außerdem hat die Tochter, die in einer anderen Stadt studiert, seit 2 Monaten kein Geld bekommen und die Miete wurde auch nicht bezahlt. Sie dachte zunächst, dass es etwas mit der SEPA-Umstellung zu tun hätte. Der Vater hat vorher nichts angedeutet und es ist nichts vorgefallen... Er habe keine Lust der Tochter Geld zu überweisen... Es handelt sich auch um normale Beträge im Bafög-Bereich.

Nun ist das menschlich sehr schwer auszuhalten, weil es auch Zeiten gab, wo der Gatte ein paar Jahre keine Arbeit hatte und von der Familie, nicht nur finanziell, getragen wurde..., aber das Problem ist tatsächlich aktuell der Einkauf von Lebensmitteln und z.B. die Stornos der laufenden Kosten, wie Versicherungen, Strom, etc. (die werden auch vom Gemeinschaftskonto abgebucht). Am Samstag beschwerte sich der Gatte, dass der Kühlschrank leer ist und ging selber einkaufen, so wenig, dass es nur bis Sonntagabend reichte. Der Umgangston ist neutral und allgemein; es liegen also keine Ehedramen vor.

Die Ehefrau möchte nun gerne Klarheit über die finanzielle Lage haben und sozusagen Einblick in die Einnahmen und die Ausgaben bekommen. Hat sie das Recht dazu? Und wie kann sie vorgehen? Wie kann sie der Tochter helfen?

Recht, Eherecht, Unterhaltsrecht
Nachbar beschwert sich über Bepflanzung am Gartenzaun

Meine Eltern liebten es Grün die Nachbarn eher kahl und gepflastert. Ein seit Jahrzehten bestehender Bewuchs aus Eiben, Koniferen, Hängezeder und Zierstraüchern zwischen 50cm und 2m vom Zaun entfernt, ist den Nachbarn ein Dorn im Auge. Früher haben meine Eltern jedes Jahr bei den Nachbarn, auch an den anderen Grundstücksgrenzen, die Seiten der Nachbarn beschnitten, also von den Nachbargrundstücken aus. Seit ein paar Jahren können meine Eltern das nicht mehr tun. Laut BGB § 910 kann der Nachbar, so wie ich es kenne, Herübergewachsenes selber abschneiden. Die anderen Nachbarn tun das nun auch schon ein paar Jahre. Die besagten Nachbarn hadern aber mit ihrem Schicksal. 2007 beschwerten sie sich schriftlich. Schrieben, dass sie wenn sie Laubsäcke gestellt bekommen hätten, hätten sie auch Zweige selber abgeschnitten. Da sie sich auch über überhängende Äste in über 3m Höhe und herüberfallende Eibenfrüchte beschwerten, fragte ich eine Rechtsberatung. Dort wurde mir gesagt, der Luftraum wäre sozusagen frei. Wenn keine Gefährdung oder eine Behinderung besteht können Äste über den Zaun wachsen und herunterfallende "Natur" ist auch zu dulden. Ich ließ zum Frieden zur Nachbarschaft alle störenden Äste von einer Firma entfernen. Der Chef erklärte ihnen dies auch als letzten Kulanzakt. Jetzt beschweren diese Nachbarn sich wieder und drohen mit Klage. Wie sieht es nun damit rechtlich aus?

Garten, Nachbarschaftsrecht
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