Hallo,

Ich habe mal eine Frage zum Krankengeld und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Kurz zur Info, ich wurde im Juni 2019 nach Krankengeldbezug ausgesteuert. Die damalige Diagnose besteht weiterhin, da ich ja immer meine Medikamte benötige. Krankgeschrieben wurde ich jedoch darauf, bis zum jetzigen Zeitpunkt, nicht mehr. Nun wird dies jedoch wahrscheinlich bald nicht mehr vermeidbar sein. Die neue Blockfrist beginnt laut Aussage der KK am 05.06.2022.

Der MA der KK meinte aber, da es ja bereits diagnostiziert ist, hätte ich keinen neuen Anspruch auf Krankengeld. Kann es sein, dass er dachte, dass ich bereits wieder wegen dieser Diagnose krankgeschrieben bin (das er mich da falsch verstanden hat)?

Gehe ich richtig davon aus, dass wenn ich erst nach dem 05.06.2022 erstmalig wieder auf diese Diagnose krankgeschrieben werde, dass ich dann auch wieder Anspruch auf KRG habe?

Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar.