Ich wohne seit 8 Jahren in einer Wohnung und zahle einen Zuschuss von 40 Euro im Monat um die Ebk nutzen zu können, soweit so gut.

Jetzt ist vor einiger Zeit der Kühlschrank kaputt gegangen (kühlt nicht mehr), was auf das Alter zurückgreift. Der Vormieter hatte die Ebk eingebaut und lebte 2 Jahre laut Vermieterin in der Wohnung.

Ich habe natürlich der Vermieterin telefonisch bescheid gegeben dass der Kühlschrank defekt ist, jedoch möchte sie ihn weder reparieren lassen noch ersetzen, da dies meine Aufgabe wäre. Ist das denn so?

Anbei die Nebenklausel als Bild im Mietvertrag.