Schenkungssteuer bei Restkreditversicherung?

Hallo liebe Fragengemeinde,

ich hoffe, jemand von Euch kann mir weiterhelfen, denn momentan bin ich echt verzweifelt.

2012 haben mein Freund und ich anlässlich des Aus- und Umbaus seines Elternhauses einen Hauskredit (Darlehen der Bank und Kfw) gemeinsam aufgenommen. Wir sind also beide Darlehensnehmer laut Verträgen. Als Absicherung haben wir eine Grundschuld (ich bin ebenfalls im Grundbuch als Schuldner unter dieser eingetragen, allerdings nicht als Eigentümer, das war nur er allein) und eine Risikolebensversicherung je Darlehensnehmer, die somit den Stellenwert einer Restkreditversicherung einnimmt, angegeben. Leider wurden wir bei dieser falsch beraten und haben diese nicht "über kreuz" abgeschlossen. Heißt: Versicherungsnehmer = versicherte Person, Begünstigter jeweils der Partner.

Anfang des Jahres ist mein Freund nun leider an Leukämie verstorben und hat unsere beiden Kinder, mich und natürlich auch seinen Anteil des Kredits hinterlassen.

Bei einem Termin mit der Bank wurde mir gesagt, dass die Risikolebensversicherung, da ja als Absicherung des Kredits gedacht und damit zweckgebunden, nicht Erbschafts- oder Schenkungssteuerpflichtig ist. Auch, dass ich als Mit-Darlehensnehmerin den Vertrag alleine weiterführen muss/soll/kann, egal, ob nun Erben existieren oder nicht.

Somit habe ich die Auszahlung der Versicherungssumme dafür genommen, die Kfw-Finazierung, da nicht mehr so viel offen, komplett abzulösen und nach Absprache mit der Bank den Rest fest angelegt, da ich vor Ablauf der Zinsbindung Ende 2022 horrende Strafzinsen zahlen müsste, wenn ich den Baukredit jetzt schon bediene.

Nun habe ich diese Woche ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich doch fast 16.000 EUR Schenkungssteuer zahlen muss. Wir waren nicht verheiratet und daher habe ich nur einen Freibetrag von 20.000 EUR und die Versicherungssumme belief sich auf 70.000 EUR. Außerdem, dass auch die Schulden nicht begünstigend angerechnet werden können, da ich die Kreditverträge ja "freiwillig" übernommen habe und hier ja eigentlich die zwei Erben einstehen müssten.

Nun bin ich recht verzweifelt, da der Restbetrag ja fest angelegt ist und mal eben so, kann ich die 16.000 EUR nicht aufbringen. Der Finanzierungsplan ist auch darauf angelegt, dass dieser bei der Neufinanzierung vollständig berücksichtigt wird.

Zudem habe ich ja von der Bank eine andere Aussage und würde gerne in Widerspruch gehen.

Meine Frage ist nun, sind die Aussagen der Bank überhaupt richtig und wenn ja, wie könnte ich den Widerspruch formulieren und welche Nachweise muss ich erbringen?

Vielen Dank schon einmal im Vorraus, wenn sich jemand meines Problems annimmt.

Liebe Grüße

Juliane

...zum Beitrag

Kurzes Update zur Situation:

Nachdem ich selber ohne Beistand eines Anwalts einen Widerspruch geschrieben, die Situation dargelegt und alle möglichen Nachweise angefügt habe, musste ich nur noch ein Vereinbarung mit der Bank beibringen, in der ich mich verpflichte die Versicherungssumme ohne Abzüge in die Abzahlung des Kredits zu investieren (was ich ja ohnehin vor hatte) und die Sache war vom Tisch.

Heißt: Nicht gleich aufgeben und sich wehren hilft doch ungemein weiter.

...zur Antwort

Meist ist die Gültigkeit des Zertifikats abgelaufen. Der Domaininhaber muss dieses für ein oder zwei Jahre erneut kaufen und in seiner Webseite einbinden. Er würde sich bestimmt über einen Hinweis per Mail freuen, den manchmal verpasst man den Fristablauf.

...zur Antwort

Wenn du deinen Eisprung bestimmen kannst (Mittelschmerz, Ovus usw.) dann kannst du davon ausgehen, dass du danach 14 Tage in der zweiten Zyklushälfe bist. Nur die erste Hälfte kann unterschiedlich lang sein.

Warum nimmst keine MiniPille? Mit der hast du einen regelmäßigen Zyklus und immer eine Abbruchsblutung. Auch die PMS Beschwerden gehen meist zurück.

...zur Antwort

Ehm, bevor du dich woanders bewirbst: Du weißt schon, dass dein derzeitiger Betrieb bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht so gut wie keine Chance hat, vor allem wenn diese vom Integrationsamt nicht genehmigt wurde. Frag dort mal nach.

Zur Bewerbung: Du musst deinem AG nicht sagen dass du eine GdB hast. Weder in der Bewerbung, noch im Vorstellungsgespräch, noch wenn du dort anfängst. Das ist gesetzlich vorgeschrieben wenn du nicht direkt danach gefragt wirst.

...zur Antwort

Da gibt es mehrere Dinge die man wissen müsste um dich zu beraten:

  1. Für was brauchst du das Gerät genau (Dokumente, Präsentationen erstellen, Internet, Spiele und wenn ja welche usw.)?
  2. Wie viel möchtest du den ausgeben?
  3. Willst du das Gerät mit dir herum tragen, also mit zur Uni nehmen oder nur zu Hause damit arbeiten?
...zur Antwort

Stellt doch auf die elektronische Akte (kurz EAkte) um. Dann habt ihr den ganzen Papierkram nur noch beim einscannen. Wenn man die Vorschriften dazu einhält kann man jedes Papier revisionssicher elektronisch ablegen. Man muss heutzutage nichts mehr auf Papier haben, dass ist eine falsche Aussage.

...zur Antwort

Du weißt schon das wenn man sich ungeübt an Gelnägel herantraut sich dauerhaft seine Fingernägel schädigen kann. Sich ohne Grundkenntnisse an die Modelage seiner Nägel zu machen ist gefährlich. Du kannst dir deine Nagelplatte runterfeilen und das tut höllisch weh. Außerdem sind die Produkte von essence nicht dafür geeignet. Ich habe gelesen dass diese eine Haltbarkeit von maximal 5 Tagen haben. Eine vernünftige Modelage hält 4 bis 5 Wochen. Zudem ist da einiges zu beachten. Solange dir Begriffe wie Aufbau, Baseline, Seitenlinie und C-Kurve nichts sagen versprich mir arbeite nicht mit Gel/ Acryl an deinen Nägeln.

Informiere dich im Internet wie man eine ordentliche, haltbare uns sichere Modelage macht. Bestelle dir dann alles was du brauchst und übe erst mal am Nailtrainer. Dann er kannst du dich an deine eigenen Nägel machen. Vielleicht macht es dir ja Spaß und du machst eine Ausbildung in der Richtung.

Vertrau mir, ich mach mir seit 7 Jahren die Nägel mit Gel selber und hab immer noch nicht ausgelernt.

...zur Antwort

Also mir hilft das Dolormin für Frauen wirklich gut. innerhalb weniger Minuten und dann den ganzen Tag lang. Wenn man Schmerzen hat kann man ruhig etwas dagegen nehmen. So stark ist das auch nicht und man nimmt es ja nur maximal zwei Tage im Monat.

Das mit dem Magnesium ist aber auch ein guter Tipp, hab ich in der Schwangerschaft gegen vorzeitige Wehen genommen, die ja nichts anderes sind als Regelschmerzen.

...zur Antwort

Im Beschäftigungsverbot zahlt weiterhin der Arbeitgeber, bis zum Mutterschutz, wenn dieser noch im Befristungszeitraum liegt. Der Unterschied zur normalen Krankschreibung ist, dass man auch nach 6 Wochen weiterhin volles Gehalt bekommt. Das Mutterschaftsgeld im Mutterschutz zahlt die Krankenkasse. Danach hat sie Anspruch auf Elterngeld (Berechnet sich aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate). Hat sie ihren ET noch im Befristungszeitraum oder danach?

...zur Antwort

Also die Körpergröße des Reiters ist völlig egal im Verhältnis zur Widerristhöhe. Ich selber bin nur 1,63 m groß und reite am liebsten Kaltblüter mit Widerristhöhe von 1,60 und mehr. Man braucht nur eine Erhöhung oder Hilfe um aufzusteigen. Wichtig ist dass das Pferd uns du zusammen passen. Vom Charakter und vom Reitverhalten her.

...zur Antwort

Weil sich die meisten Weiber Aufgrund von Naivität und Unwissenheit dass sie vielleicht schwanger sein könnten einen Kopf machen und sich durch Stress die Regelblutung verschieben, ganz ausbleiben oder schwächer sein kann.

...zur Antwort

Wenn du nur einen Realschulabschluss hast wirst du damit an keiner Universität oder Fachschule zugelassen. Wenn du aber gute Noten hattest, kann du dein Abitur oder deine Fachhochschulreife nachholen, wenn du noch ein paar Jahre zur Schule gehst. Ich habe z. B. nach meinem erweiterten Realschulabschluss eine zweijährige Fachhochschulreife gemacht und dann Verwaltungsinformatik an einer Fachhochschule studiert. Abschuss Bachelor of Arts. Was du studieren kannst hängt dann ab was für einen Abschluss du dann hast und zu welcher Uni/Hochschule du dann gehst, manchmal unterscheiden sich die Studienangebote und man kann nur an bestimmten etwas studieren. Am besten du suchst dir erst einmal eine Uni/Hochschule zu der du gehen willst (vielleicht in der Nähe deines Wohnortes) und schaust dann nach dem Studienangebot auf der Webseite und die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen.

...zur Antwort

Um dein Untergewicht zu bekämpfen musst du schon ein wenig mehr essen. Bei überwiegend sitzender Tätigkeit z. B. 2200 kcal. Wenn du dich viel bewegst entsprechend mehr. Es kommt auch darauf was du isst. Weißbrot hat zwar viele Kilokalorien, machen aber kaum satt und wenn dann nicht auf dauer. Wenn du nur kohlenhydratreiche Nahrung bsis jetzt zu dir genommen hast wirst du spätestens um 18 Uhr wieder hunger haben.

...zur Antwort

Wenn es Package Dateien sind kommen die wie alles andere auch in den Downloads Ordner, wenn es Sims2Pack Dateien sind, dann musst du diese doppelt anklicken, die installiern sich dann selber.

Die Downloads von ModTheSims sind immer kostenlos.

...zur Antwort

Also ich persönlich würde mir ja ein Kaltblut kaufen, da ich diese Art Pferde mag. Da eignen sich auch für Springen und Dressur Friesen ganz gut, sind aber sehr anfällig für Krankheiten, besonders Mauke durch den Behang. Bei Warmblütern sind Appalloosas sehr pflegeleicht.

Aber ich würde mich generell beim Kauf nicht so auf eine Rasse fixieren. Achte lieber darauf wie es geritten ist, aus welchen Verhältnissen es kommt, die Gesundheit und eventuelle Macken.

...zur Antwort

Spätestens als Leo heulend im Krankenhausflur stand müsste man es mitbekommen haben, sorry. Zudem haben die Nachbarn ja nur in der Vergangenheit über sie gesprochen und gesagt, dass sich Frank jetzt um die Kinder kümmert. Welcher Mann hat damals bei einer Scheidung schon die Kinder zugesprochen bekommen.

...zur Antwort

Mit 14 bist du noch Kind und damit darfst du nicht beschäftigt werden. Jugendarbeitsschutzgesetz, kurz JArbSchG, einfach mal danach googeln.

...zur Antwort