Hallo liebe Fragengemeinde,
ich hoffe, jemand von Euch kann mir weiterhelfen, denn momentan bin ich echt verzweifelt.
2012 haben mein Freund und ich anlässlich des Aus- und Umbaus seines Elternhauses einen Hauskredit (Darlehen der Bank und Kfw) gemeinsam aufgenommen. Wir sind also beide Darlehensnehmer laut Verträgen. Als Absicherung haben wir eine Grundschuld (ich bin ebenfalls im Grundbuch als Schuldner unter dieser eingetragen, allerdings nicht als Eigentümer, das war nur er allein) und eine Risikolebensversicherung je Darlehensnehmer, die somit den Stellenwert einer Restkreditversicherung einnimmt, angegeben. Leider wurden wir bei dieser falsch beraten und haben diese nicht "über kreuz" abgeschlossen. Heißt: Versicherungsnehmer = versicherte Person, Begünstigter jeweils der Partner.
Anfang des Jahres ist mein Freund nun leider an Leukämie verstorben und hat unsere beiden Kinder, mich und natürlich auch seinen Anteil des Kredits hinterlassen.
Bei einem Termin mit der Bank wurde mir gesagt, dass die Risikolebensversicherung, da ja als Absicherung des Kredits gedacht und damit zweckgebunden, nicht Erbschafts- oder Schenkungssteuerpflichtig ist. Auch, dass ich als Mit-Darlehensnehmerin den Vertrag alleine weiterführen muss/soll/kann, egal, ob nun Erben existieren oder nicht.
Somit habe ich die Auszahlung der Versicherungssumme dafür genommen, die Kfw-Finazierung, da nicht mehr so viel offen, komplett abzulösen und nach Absprache mit der Bank den Rest fest angelegt, da ich vor Ablauf der Zinsbindung Ende 2022 horrende Strafzinsen zahlen müsste, wenn ich den Baukredit jetzt schon bediene.
Nun habe ich diese Woche ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich doch fast 16.000 EUR Schenkungssteuer zahlen muss. Wir waren nicht verheiratet und daher habe ich nur einen Freibetrag von 20.000 EUR und die Versicherungssumme belief sich auf 70.000 EUR. Außerdem, dass auch die Schulden nicht begünstigend angerechnet werden können, da ich die Kreditverträge ja "freiwillig" übernommen habe und hier ja eigentlich die zwei Erben einstehen müssten.
Nun bin ich recht verzweifelt, da der Restbetrag ja fest angelegt ist und mal eben so, kann ich die 16.000 EUR nicht aufbringen. Der Finanzierungsplan ist auch darauf angelegt, dass dieser bei der Neufinanzierung vollständig berücksichtigt wird.
Zudem habe ich ja von der Bank eine andere Aussage und würde gerne in Widerspruch gehen.
Meine Frage ist nun, sind die Aussagen der Bank überhaupt richtig und wenn ja, wie könnte ich den Widerspruch formulieren und welche Nachweise muss ich erbringen?
Vielen Dank schon einmal im Vorraus, wenn sich jemand meines Problems annimmt.
Liebe Grüße
Juliane