Hallo,

Ich arbeite im Vertrieb bei einem Großhandelsunternehmen.

Seit Anfang 2023 habe ich auf eigenen Wunsch meine Arbeitszeit von einer 5-Tage Woche auf eine 4-Tage Woche verkürzt.(auch das Gehalt wurde natürlich entsprechend berechnet)

Grundsätzlich soll der Freitag als freier Tag gelten, wobei ich aber flexibel umzustellen bereit bin, sofern betriebliche Belange dies erfordern sollten.

Meine konkrete Frage ist jetzt die :

Wenn durch eine durch Feiertag bedingte Woche um einen Tage verkürzt ist, z.B

Osterwochen (Karfreitag/Ostermontag) oder Christi Himmelfahrt / Fronleichnam

brauche ich in diesen Wochen nur 3 Tage arbeiten ?

Danke für eure Rückmeldungen.

Viele Grüße

Michael