Huhu,

Ich hoffe, dass mir jemand meine Frage beantworten kann, denn ich habe bei Google längere Zeit gesucht und überhaupt nichts gefunden.

Details Ich gehe in Bremen zur Schule und besuche zur Zeit die Oberstufe. Ich bin über 18.

Nun meine Frage, ich hatte gestern Migräne und man muss erst ab 3 Fehltagen hintereinander bei der Schule anrufen und sich dann noch schriftlich entschuldigen. Habe heute allerdings nun erfahren, dass meine Lehrerin eine ärztliche Bescheinigung verlangt. Darf sie das ?

Geht mir nun auch nicht darum, mir rückwirkend ein Attest zu besorgen sondern einfach nur die Rechtsgrundlage ob sie das verlangen kann, wenn sie mir persönlich nichts gesagt hat. Mir erscheint das sehr fragwürdig.

Wir haben einen Zettel unterschrieben zu den Regeln mit Fehlzeiten, das beantwortet nur meine Frage nicht. Ich zitiere mal: "Wenn der Verdacht besteht, volljährige Schüler missbrauchten die Möglichkeit, sich selbst zu entschuldigen, kann der Tutor ärztliche Bescheinigungen für alle Fehlstunden verlangen"

Ich lege es persönlich so aus, weil da nicht steht, dass sie es rückwirkend verlangen kann, dass es nur für zukünftiges Fehlen gilt.