Hallo,

meine Vermieterin verbietet mir das Parken von meinen Besuchern in der mit angemieteter Tiefgarage. Diese hat keinen extra Mietvertrag, sondern ist im Mietvertrag mit eingeschrieben.

Im Mietvertrag steht: Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Erlaubnis des Vermieters den Gebrauch der Mietsache einem dritten zu überlassen, insbesondere die Mietsache unterzuvermieten...

Halte ich mich nicht daran, kann das Mietverhältnis gekündigt werden. Vermieterin möchte das nur mein Auto, wo auf mich angemeldet ist nur von mir in die Tiefgarage gefahren wird. Ist ein Mehrfamilienhaus mit großer Tiefgarage.

Frage ist, darf mein Besuch dort parken oder nicht?