Hallo, in den AGB´s ist das wie folgt formuliert:

"K.4.4 Haben Sie schuldhaft unzutreffende Angaben gemacht oder

Änderungen schuldhaft nicht angezeigt

und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine

Vertragsstrafe

in Höhe von 500 EUR zu zahlen."

Da steht nicht, dass die Vertragsstrafe von den Werkstattkosten abgezogen wird. Zumal ist es eine "VERTRAGSstrafe". Ich denke, da ich den Vertrag mit der Versicherung habe, muss ich diese Strafe zahlen. Ich habe das Gefühl, dass die Versicherung so ihr Geld direkt hat und das "Problem" an die Werkstatt abwälzt.

Gibt es hier den jemanden, der evtl. einen Juristischen Hintergrund hat?

Gruß

Marc

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Kommt bei Amazon der Kaufvertrag durch meine Bestellung zu Stande. Der Händler bietet an und wenn ich das Angebot annehme ist der Vertrag da. Wie bei Ebay beim sofortkauf.

Ich glaube es gibt Gerichtsurteile wo auch ersichtlich war, das der super Sportwagen bei Ebay zu billig angeboten wurde und trotzdem musste er verlaufen.

Naja. Ich wart mal ab was passiert.

Gruß

Marc

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Was ich dabei aber nicht verstehe, dass so viele andere Videos mit Inhalten von dritten auf mobilgeräten zu sehen sind. Ich lade seit einiger zeit ein paar drumcover hoch. Die werden immer für mobilgeräte gesperrt. Aber andere Youtube User scheinen kein Problem damit zu haben. Woran liegt das?

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