Hallo, in den AGB´s ist das wie folgt formuliert:
"K.4.4 Haben Sie schuldhaft unzutreffende Angaben gemacht oder
Änderungen schuldhaft nicht angezeigt
und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine
Vertragsstrafe
in Höhe von 500 EUR zu zahlen."
Da steht nicht, dass die Vertragsstrafe von den Werkstattkosten abgezogen wird. Zumal ist es eine "VERTRAGSstrafe". Ich denke, da ich den Vertrag mit der Versicherung habe, muss ich diese Strafe zahlen. Ich habe das Gefühl, dass die Versicherung so ihr Geld direkt hat und das "Problem" an die Werkstatt abwälzt.
Gibt es hier den jemanden, der evtl. einen Juristischen Hintergrund hat?
Gruß
Marc