Guten Morgen zusammen,
ich bin jetzt seit zwei Wochen im Betriebsrat unserer Firma.
Bisher war der Arbeitgeber immer explizit bei den Betriebsversammlungen unerwünscht. Das wurde ihm auch teils während der Versammlung so mitgeteilt.
Da ich mich ja jetzt in den letzten zwei Wochen mehr mit Paragraphen beschäftigt habe, als davor mein ganzes Leben, bin ich natürlich auch über den § 43 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz gestolpert: "(2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung
einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen...."
Nachdem ich das bei der letzten Sitzung angesprochen habe, haben zwei der "alten" BR-Mitglieder, die wieder gewählt wurden behauptet, dass es zwei Teiler einer Betriebsversammlung gäbe. Einen Teil, bei dem der Arbeitgeber sehr wohl teilnehmen darf, und einen, bei dem er nichts zu suchen hat, weil sonst die Mitarbeiter nicht offen reden würden.
Darüber habe ich allerdings in keinem Gesetzestext etwas gefunden.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
LG
Markus