Ich habe zweimal Wohngeld in zwei verschiedenen Bundesländern beantragt (Sachsen und Sachsen-Anhalt). In Sachsen hatte mein letzter Bafög Bescheid, der schon ein paar Jährchen alt war ausgereicht, weil dort ersichtlich war, dass meine Förderungshöchstdauer überschritten war. In Sachsen Anhalt, wollten das Amt, dass ich einen aktuellen Bafög-Bescheid vorlege. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass das eben in jedem Bundesland anders geregelt sei.
Antwort
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Ich habe das gefunden, und da ist dann weiter unten auch noch ein Link zu einer staatlichen Website (Bayern), wo dies im Gesetz erwähnt wird. https://www.sprachenzentrum.uni-muenchen.de/download/fremdsprachenkenntnisse092019.pdf
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