Normalerweise ist ein Minijob im Urlaub nicht gestattet da dies nicht erholend ist. Nun da ich an einer Schule arbeite habe ich momentan 6 Wochen Urlaub/Ferien, insgesamt mehr als 10 Wochen im Jahr. Nun wollte ich auf der Rheinkirmes für 1 Woche aushelfen. 1 Woche arbeiten von 6 Wochen Urlaub. Und ich habe mich gefragt ob es in diesem speziellen Fall vielleicht andere Regelungen gibt. Oder ob ich jetzt echt 6 Wochen lang "ruhen" muss. Obwohl ich ja quasi durch die Ferien zum Urlaub gezwungen werde.