Hallo Ihr Lieben, ich finde im Netz leider keine hilfreichen Antworten, daher probiere ich es mal hier:
Mein Opa hat pflegegrad 3 und soll am Mittwoch ambulant operiert werden. Ich kümmere mich um die häusliche Pflege und bin bei der Krankenkasse als seine pflegeperson vermerkt.
Da ich mit einer 3/4 Stelle in einem Schichtbetrieb angestellt bin habe ich natürlich den Mittwoch Dienst.
Gibt es eine Rechtsgrundlage zur Freistellung dieses Tages um die Nachsorge für meinen Großvater zu gewährleisten?
Vielen dank!