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Antwort
Das ist ein Heizkostenzuschuss. Anspruchsberechtigt sind Menschen, die für mindestens einen Monat im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 Wohngeld bezogen haben. Der Heizkostenzuschuss wird automatisch überwiesen, bis zum 20. August 2022 sollten alle Wohngeldempfänger das Geld auf ihren Konten haben.Haushalte mit einer Person bekommen 270 Euro, für zwei Personen gibt es 350 Euro. Bei jeder weitere Person pro Haushalt kommen 70 Euro hinzu. Der Zuschuss ist einmalig und soll die gestiegenen Energiekosten ausgleichen.