Hallo liebe Leute,
ich habe mich aufgrund eines vorgefallenen Streites mit einem Bürger zur Rechtslage bezüglich verschiedener Strafanzeigen (Beleidigung, Drohung, Nötigung) versucht zu erkundigen. Dabei geht es auch um das Führungszeugnis, bzw. Bundeszentralregister, in dem eventuelle Vorstrafen (Anzeigen) dokumentiert werden.
Bei meiner Recharge bin ich darauf gestoßen, dass erst Straftaten ab 90 Tagessätzen ins BZR eingetragen werden !?
- Meine Frage ist nun, was man unter denn sogenannten 90 Tagessätzen versteht, wie sich diese zusammensetzen und wann man diese erreicht hat ??
Eine allgemeine Erklärung, was man generell unter dem Begriff "Tagessätze" versteht würde mir sicherlich auch schon weiterhelfen.
Ich hoffe sehr, dass ihr ein paar schlaue Antworten für mich habt,
und bedanke mich bei euch im Voraus !
Liebe Grüße,
Melanie