Ich glaube, da gefiel einem mein Gewerkschaftekritischer Beitrag nicht.

Nochmal in Kurzform:

Die DGB Gewerkschaften vertreten nicht wirklich das, was sie nach außen vorgeben.

Guck dir die Beiträge mal an. 1% vom Brutto ist nicht billig.

Mach besser ne richtige Vollrechtsschutzversicherung.

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Moin,

wenn du ne ABE hast brauchste nix extra eintragen.

Die ABE musste aber mitführen.

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Moin,

dein Kymco Super 8 is n 50 ccm luftgekühlter 2-Takter.

Ohne Drossel und richtig eingestellt liegen Roller dieser Art bei nem Verbrauch von ca 3,5 - 3,8 ltr/100km.

Wenn solche Dinger über 4 ltr verbrauchen, ist irgendwas kaputt.

Mit deinen angegebenen 7,5 ltr/100 km dürfte der gar nicht laufen.

Ich gehe davon aus, dass der Irgendwo Undicht ist und Sprit verliert.

Den Roller kannste auch genau auslitern.

Dazu tankste voll und fährst ne definierte Strecke. - z.B. 100 km

Dann tankst du wieder voll.

Aber wie gesagt, wenn der über 4 ltr auf 100 km verbraucht is irgendwas kaputt.

4-Takt Roller brauchen wenigen, ziehen aber nix vom Teller.

2-Takt Einspritzer, wie Piaggio Purejet usw haben ne aberwitzige Leistung von ca 6 PS und ne niedrigen Verbrauch von ca 2,5 Ltr/100Km.

Von Honda gibts jetzt n 4 Takt Einspritzer mit guter Leistung und noch weniger Verbrauch.

Frisierte Roler können aber durchaus viel verbrauchen. Wenn so n 50er Mopped 100 km/h rennt, wäre dein Verbrauch von 7,5ltr OK.

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Moin.

unter punkt 7.2 gehts um die so genannte inkongruente Deckung.

Das ist die 3 Monatsfrist vor Antragstellung.

http://www.insolvenzberatung.de/page67/page15/page15.html

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Moin,

bei antworten wie derzeit kein bedarf oder kein interesse an zeitarbeit finde ich einfach keine gegenargumente um sie doch noch zu überzeugen,

Die Zeitarbeitsbranche hat ihren miesen und asozialen Ruf über Jahre hart erarbeitet.

Ich habe mittlerweile schon mehrere St6ellenausschreibungen gesehen, wo ganz deutlich stand:

"Kontaktaufnahmen von Zeitarbeitsfirmen sind unerwünscht."

Wenn du so einen unnützen "Beruf" lernst, müsstest du den vermeintlichen Nutzen von Zeitarbeit doch problemlos argumentieren können.

habt ihr tipps für mich wie ich weiter in der akquisition vorankomme

Ich sags mal so:

Wenn das Produkt nicht überzeugen kann, hilft nur "übern Tisch ziehen" - ähnlich wie der Heizdeckenverkauf bei Kaffeefahrten.

Selbst dann, wenn ich versuche, mich wohlwollend in die Situation einer ZAF hinein zu versetzen, würde mir bei ehrlicher Argumentation NIX einfallen was einen richtigen Unternehmer von Zeitarbeit überzeugen könnte.

Die allermeisten Leiharbeiter sind, weil Lug und Betrug in der Branche die regel ist, unmotivierte "Zwangsarbeiter".

Entsprechend kann keine ZAF motivierten Leute mit Berufserfahrung "liefern".

Wenn ein richtiges Unternehmen Mitarbeiter sucht, kann es sich selbst sämtlicher Förder- und Auswahlmöglichkeiten bedienen.

Praktika, Einarbeitungszuschüse, Probezeit usw kann ein richtiges Unternehmen selbst nutzen.

Das ist glücklicherweise mittlerweile wieder bekannt und häufiger so.

Für die ZAF bleiben also nur die asozialen Buden übrige die selber auch nur Heuern und Feuern.

Ich vergleiche das immer treffen mit dem Rotlichtmillieu.

Der Freier (Entleiher) geht in n Pu.ff, weil er zu faul, oder zu blöd ist, angemessen um einen richtigen Partner zu werben.

Der Zuhälter (ZAF) zwingt die Nu.tt.en dann zum Anschafen.

Genauso werden die Leiharbeiter gezwungen.

Es wird dir ja bekannt sein, dass sich die ZAF aus dem Pool der Arbeitsagentur "bedienen".

Der Arbeitsuchende bekommt dann vom Jobcenter den Vermittlungsvorschlag für die ZAF.

Ich selbst habe es erlebt und du wirst das auch wissen, dass die ZAF gerne mit "Mitteilungen ans Jobcenter" drohen.

Es werden von der ZAF (Schein)Stellen für Fachkräfte mit Berufserfahrung ausgeschrieben.

Wenn sich darauf ein Arbeitsuchender mit Ausbildung bewirbt, gibts die Stelle plötzlich nicht mehr.

Alternativ bietet man dem dann irgendwas als Helfer in der Pampa an.

Lehnt der Bewerber das ab, droht die Leihbude damit, " beim Jobcenter für ne Sanktion zu sorgen"

Das ist leider kein Einzelfall, sondern eher die Regel.

Es gibt weder für Arbeitsuchende, noch für richtige Unternehmen, ein nachvollziehbare oder überzeugendes Argument für Zeitarbeit.

Wenn Zeitarbeit rechtlich korrekt angewendet wird, ist das keineswalls billiger,ü als wenn ein richtiges Unternehmen sich selbst um sein Personal bemüht.

Ein Facharbeiter, wie z.B. ein gelernter Metallbauer mit gültigem Schweißschein und Berufserfahrung gehört bei IGZ in die EG 5, das sind 12,21€/Std.

Wenn das korrekt mit Lohnnebenkosten, Urlaubsrückstellung, Verwaltungskosten und Gewinn für die ZAF kalkulliert wird, müsste die ZAF dafür 27€/Std berechnen.

Manche ZAF werben mit "Discountpreisen" von unter 20€/Std.

Da darf die Frage erlaubt sein. "Wie geht das?"

Wie das geht ist klar und das hat sich auch mittlerweile bei den richtigen Unternehmen herumgesprochen.

Statt in EG 5 wird der o.a. gelernte Metallbauer mit gültiger Schweißbescheinigung und Berufserfahrung als Helfer in EG 2, wenn er Glück hat in EG 3 eingruppiert.

Entsprechend motiviert geht der Leiharbeiter dann auch zu Werke.

ICH würde bei EG 2 fragen, wo denn beim Besen oben unten ist.

Wie gesagt, wenn ne ZAF korrekt bezahltes und motiviertes Personal schicken würde, wäre das keinesfalls billiger, wie die Selbsteinstellung.

Die allgemein üblichen, miesen Umgangsformen der ZAF gegenüber den Leihkeulen haben sich herumgesprochen.

So ne Parasitenbranche, wie Zeitarbeit hat, meiner Meinung nach, gar keine Daseinsberechtigung.

Dazu kommt, das die angepriesenen Übernahmemögolichkeiten nur Fassade sind.

In Wahrheit verhindern die ZAF mögliche Übernahmen. oder bereichern sich an den komischen Provisionen.

Jeder feste Arbeitsplatz ist ein Verleihauftrag weniger für die ZAF.

Wechsel die Lehrstelle und lerne was Richtiges.

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Moin,

guck dir mal § 287 Abs 2 an.

Demnach tritt der Inso Schuldner nur die Pfändbaren Beträge aus den Einkünften und Bezügen ab.

Wäre das anders, würde man deine Bezüge ja 2 x pfänden.

Im Übrigen interessiert den Verwalter, bzw den Th das Konto gar nicht, das Konto wird zur Eröffnung aus der Masse frei gegeben.

Gemäß § 295 Inso musst du auch nur deine Einkünfte Mitteilen (Lohnabrechnungen vorlegen)

Theoretisch wäre es möglich, dass jemand Mietfrei bei Mama und Papa wohnt.

Der hätte dann den vollen Pfändungsfreibetrag zur freien Verfügung.

Daraus könnte der auch ansparen.

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Moin,

ersma lesen, was du denn genau haben willst.

Wenn es den Hersteller nicht mehr gibt, steht der Händler aber sehr wohl in der Gewährleistungspflicht.

Wenn Service und Ersatzeilversorgung bestehen bleiben, ist die Gewährleistung auch zu leisten.

Wenn das nicht möglich ist, wäre der Händler zur Ersatzlieferung verpflichtet.

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Moin,

du kannst alles was Arbeitsrechtlich legal ist machen.

Wenn dich der Arbeitgeber halt nur noch in Teilzeit einsetzen kann, dann ist das eben so.

Guck dir mal die §§ 850 a - ... ZPO an da steht drin, was wie abzugeben ist.

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Tach,

je nach gitarre kann das sogar ohne nachjustieren gehen.

Das muss man sehen und testen.

Wenn der Hals nachgibt musste den halt etwas spannen.

Lies dich ein, wie das geht.

Immer schöö laaangsam, in keinen Schritten

Das justieren kann mehrere Tage dauern.

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Moin,

Gewerkschaften und SPD haben 2004 die Leiharbeiter zu rechtlosen Sklaven degradiert.

Lies dich mal ein.

Die miesen Tarife sind sogar schlechter, wie die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Gewerkschaften fordern großmündig und Medienwirksam "Equal Pay" also gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Dabei waren es die DGB Gewerkschaften, die genau das verhindert haben.

Die Behandlung der Leiharbeiter in dem Betrieben selbst ist unterschiedlich, aber auch gar nicht das primäre Problem.

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Tach,

Die Kündigung der alten Konten ist im Rahmen der Inso eigentlich klar.

Das macht man, um klar zwischen VOR und NACH InsoEröffnung abgrenzen zu können.

Es existiert eine, leider nicht rechtsverbindliche, freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, insbesondere der Sparkassen auf die Führung eines Guthabenkontos.

Du solltest nur offen mit denen sprechen, und auch kar darauf hinweisen, dass es genau um das Guthabenkonto auf der Grundlage der Aelbstzerpflichtug geht.

Dann dürfte das kein Problem sein.

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Moin,

ich kann aus leidlicher und teuerer Erfahrung sagen:

Besser Hass 4 + Zeitungen verteilen, wie Leiharbeit.

Ich will jetz hier nicht zuu ausführlich werden.

Lies die z.B. hier in das Themengebiet ein.

Die Antworten von "Kleintier" sind informativ und sachlich.

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Moin,

hier is n Urteil das den Unterhaltsanspruch bei FSJ bejaht.

Das wird also quasi behandelt, als wenn das Kind ne Lehre macht.

In der Lehre gibts ja auch ne Ausbildungsvergütung.

Trotzdem sind die Eltern dann Unterhaltsverpflichtet.

Bei der Inso wir nichts gegengerechnent.

Das ist nicht wie bei Hass 4, wo mehrere Einkommen zusammengezählt werden.

Für die Inso zählt NUR die Unterhaltaltsverpflichtung selbst.

Das, wqas an die InsoMasse abzutreten ist, ergibt sich aus den §§ 850 a - ... ZPO und der jewils gültigen Pfändungstabelle.

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Tach,

ohne Führerschein darfste Roller bzw Mofa bis 25 Km/h fahren.

Dafür brauchste dann aber ne Mofa Prüfbescheinigung.

Wenn man dir die Fahrerlaubnis entzogen hat usw, darfste aber sehr wohl die Mofa Pfrüfgescheinigung machen, weil die Mofa Prüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis im Sinne des Gesetzes ist.

Ganz ohne irgendwelche Zettel, also auch ohne Mofa Bescheinigung darfste Fahrräder mit unterstützendem Antrieb bis 25 km/h fahren.

Es gibt auch die E-Bikes, die alleine 25 fahren. - DAS ist dann n richtiges Mofa.

Die Pedelecs mit unterstützendem Antrieb sind streng genommen kein Mofa im rechtlichen Sinn. Ein Mofa bewegt sich aus eigener Motorkraft, ohne dass der Fahrer was machen muss. Ein Pedelec unterstützt ja nur die Kraft des Fahrers. - streng genommen.

Die so genannten Speed Pedelecs (da muss auch n kleines VersKennzeichen dran) darfste mit Mofa Bescheinigung fahren.

Die E-Bikes, die selbständig bis 45 Km/h fahren darfste nur mit Fs AM fahren.

Da gibts zwar unterschiedliche Rechtsauffassungen, aber die Argumentation ist halt, dass das Fahrzeug selbstständig, also ohne Zutun des Fahrers fährt.

Sonst hätte ja ein trainierter Radfahrer, oder jemand mit nem Liegerad oder Velomobil ein Problem.

Mit den Dingern sind Durchnittsgeschwindigkeiten von über 40 km/h drin,

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Tach,

wenn seit dem 20.11. nix mehr geht, ist das doch scheinbar erfolgreich gekündigt.

Telefonieren geht doch prima mit Prepaidkarte und Festnetzflatrate.

Zur Überbrückung geht Internet auch gut mit nem Surfstick und ner Prepaidkarte z.B. von Congstar.

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Unglaublich sowas. - NIX gelernt.

Wahrscheilich gehts beim telefonieren auch nicht unter Galaxy Note 3 oder Apple 5s.

Dann braucht DU auch noch son 100€/Mon Vertrag weil dir LTE noch zu langsam ist.

Mit Verlaub:

Sowas nennt man Konsumtrottel.

Mittlerwele gibts 1 m große LED- Fernseher ab 400€ neu. So n 32" Gerät, also 80 cm,, kriegste schon für unter 200€. Wenn die Kohle fehlt,muss das auch nicht immer das neueste und modernste Zeug sein.

Guck mal im Internet, da kriegste gute brauchbare Möbel aller Art, teilweise umsonst.

Ich habe für ne komplete Küchenzeile mit Ceranfeld, Spüle, Kühlschrank und Spülmaschine 100€ bezahlt.

Couch, Schrankwand usw gubts teilweise umsonst.

Solche Sachen sind zwar nicht Ladenneu, aber durchaus heile, sauber und OK.

Hier im Baumarkt gibt Laminat mit Belastungsgruppe 31 für 3,99/m²

Fur 1Tsd € renoviere ich dir ne komplette Wohnung mit Tapeten und Bodenbeläge. In den 1 Tsd€ sind dann auch noch Möbel, Lampen und n Fernseher nebst PC drin.

Man muss sich n bisschen Zeit nehmen und nicht das allererste Zeug sofort kaufen.

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Die Frage ist, was du damit bezweckst?

Wassersprüher, Klicker, Leckerchen usw sollte man zur Erziehung oder Gewöhnung an gewünschte Verhaltensweisen, seehr wohl überlegt einsetzen und man MUSS dabei auch konsequent sein.

Was heute erlaubt ist, darf nicht morgen verboten sein, oder umgekehrt.

Das Wasser selbst ist nicht die Quälerei.

Viel schlimmer für die Miezekatze ist, dass wenn die ohne ersichtlichen Grund immer einfach nassgespritzt wird, die Katze irgendwann gar nicht mehr einschätzen kann was gut oder schlecht ist.

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Einspruch gegen die Höhe der Strafe einlegen. Nur wie?

Hi.

Also ohne groß drum herum zu reden (sag nur kurz fahrrad + alkohol) sage ich einfach mal ich habe heute meinen brief vom gericht erhalten, wo mir gesagtwir wie meine strafe aussieht .. habe 30tagessätze zu je 50€, also 1500 euro gekriegt .. nun find ich das schon massivst übertrieben, zumal ich derzeit auch nur leiharbeiter bin und das fast 2 komplette monatsgehälter sind, ich eine wohnung habe und so weiter .. jetzt ist da aber ein anhang an dem urteil, wo steht:

**Gegen den anliegenden Strafbefehl können sie innerhalb 2 wochen nach zustellung einspruch einlegen

Der einspruch kann auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden.

es besteht insbesondere die möglichkeit, den einspruch auf die höhe der tagessätze einer gesetzten geldstrafe zu beschränken. dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn sie den schuldspruch akzeptieren wollen, die festgesetzte tageshöhe jedoch nichtt mit ihren wirtschaftlichen verhältnissen übereinstimmt. in diesen fall besteht die möglichkeit, ohne durchführung einer hauptverhandlung durch beschluss zu entscheiden. falls sie sich ausdrücklich mit dieser vorgehensweise einverstanden erklären. von der festsetzung im strafbefehl darf im beschluss nicht zu ihrem nachteil abgewichen werden**

jetzt würde ich das schobn gerne mal versuchen das die etwas runter gehn ..

nur hab ich dazu mal 2 fragen:

  1. wie schreibt man sowas? gibts dazu irgendwo ein beispiel? ich will auf keinen fall erst vors gericht rennen sondern direkt das was die geschrieben haben mit dem beschluss ..

  2. kann es sein das die gerichtskosten zu den 1500€ noch dazu kommen? wenn ja wie viel ist das ca? kann es sein das die sogar noch höher werden wenn ich jetzt nochmal nen einspruch gegen die höhe der strafe einlege?

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Moin,

Du kannst naturlich gegen die Höher der Tagessätze vorgehen.

30 Tagessätze sind ein Monatsnettoverdienst.

Du kannst auch gegen den gesamten Strafbefehl widersprechen.

Dann geht der Spaß zum Gericht.

Wenn du den Richter durch jammern usw überzeugen kannst, kann es evtl billiger werden.

Du kannst auch jetzt noch mit der Behörde, ich vermute mal die Staatsanwaltschaft, verhandeln.

Wenn die n guten Tag haben lassen die evtl im vertretbaren Rahmen mit sich reden.

Was dann hilft, ist glaubhaft Einsicht zeigen, oder auch wenn du dich selbst um ne Möglichkeit der Ableistung einiger Sozialstunden kümmerst.

Da es bei Radfahrern erst ab 1,6 Promille zu rechtlicghen Problemen kommt, würde ich dir in dem Zusammenghang auch raten, dass du mal zu ner Suchtberatung oder ner Selbsthilfegruppe gehst.

Wenn du damit bei der Behörde argumentieren kannst, wird die das milde stimmen.

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ich sags mal so:

käme mir jemand mit Kettenbriefen oder sowas, gäbe es beim ersten Mal ne unmissverständliche Aufforderung sowas zu lassen.

Beim zweiten Mal wäre ich beim Anwalt.

Lass so n lästigem Mist, wie Kettenbriefe usw bitte sein.

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