Hey,, eine Verkürzung der Ausbildung ist mittlerweile möglich. Dies gilt aber nach meinem Stand der Dinge nur für Azubis, die vorher eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger beziehungsweise Pflegefachmann abgeschlossen haben. Hier kann eine Verkürzung von 6 Monaten auf die Ausbildungsnotfallsanitäter angerechnet werden. Eine Verkürzung der Ausbildung mit einer abgeschlossenen Qualifikation zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter, wird auf die Ausbildung zur Notfallsanitäter nicht angerechnet. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
LG.