Also folgende Frage: Ich wohne seit August in einer betreuten WG das bedeutet ich wohne unter § 13,3 (falls das jemand was sagt) in einer teilbetreuten WG da meine Mutter umgezogen ist und ich in München bleiben wollte. Was mich allerdings sehr stört ist, dass ich jedes mal wenn Post für mich kommt, ich sie vor meiner Betreuerin aufmachen muss und ihr ohne Ausnahme jedes Schreiben zeigen muss. Das ist eine Regel bei uns. Jetzt zu meiner Frage, da ich finde das dies doch recht krass in meine Grundrechte eingreift. Ist das rechtlich überhaupt möglich? Ich bin 21 Jahre alt und mache ganz normal meine Ausbildung momentan, ich bin also kein Sonderfall oder sonstiges. Über eine Antwort würde ich mich freuen.