Hallo,

hier schreibt dir ein über 65-jähriger Fahrradkurier (tatsächlich, das gibt es!).

  1. Du musst erst mal 18 Jahre und damit volljährig sein. Vorher geht da nix!

  2. Du kannst den Job selbstständig oder auch in Anstellung ausüben (was eher zu empfehlen ist) Liegt an dem Kurierunternehmen, in dem du arbeiten möchtest.

  3. Du musst körperlich topfit sein, 100 km/Tag sind keine Seltenheit. Sicher sein im Straßenverkehr, musst auch zur Rush Hour fahren können. Fahrrad: Nur beste Teile, der Verschleiß ist enorm. Fahren bei jedem Wetter, auch Schnee und Glatteis (Spikes).

  4. Links: http://www.fahrradkurier-forum.de

Erkundige dich da mal. Melde dich, wenn noch Fragen sind!

...zur Antwort

Hallo meli32,

ich habe nach relativ langer Zeit deine Frage hier gefunden, bin auch sehr selten in diesem Forum.

Zunächst mal einen Hinweis an die Lästerer hier, die sich, dass du mit 33 Jahren noch bei deiner Mutter wohnst (das ist so selten gar nicht):

1) Geht die das einen feuchten Kehricht an 2) Ist diese Angelegenheit gar nicht das Thema

Also: WLAN hat nur eine geringe Sendeleistung von 100 mW - also einen Zehntel Watt. Absolut ungefährlich, so wie übrigens auch Mobilfunk. Lass die doch alle rumlabern, die Strahlung der Sonne ist noch wesentlich stärker. Ich lebe ja auch noch!

Seltsam erscheint mir nur, dass deine Mutter dir nicht erlaubt, WLAN einzuschalten. Wem gehört denn der Router? Dir oder deiner Mutter? Schließlich bist du erwachsen und musst dich hier nicht gängeln lassen. Schalt den WLAN einfach ein und sag's ihr nicht - fertig! Es ist nämlich nur die Einbildung bzw. Suggestion, die deine Frau Mama glauben lässt, sie würde die Strahlung spüren. Ich habe den Router direkt neben meinem Bett und schlafe z. B. dennoch ausgezeichnet.

Viel Glück!

...zur Antwort

Hallo! Nein, du musst nichts an das Amt zurückzahlen.

Rente ist Rente, mit diesem verfassungswidrigen Verein hast du dann nichts mehr zu tun. Und: Wie sollen die das erfahren? Nachforschungen dürfen die allenfalls während des Hartz IV-Bezuges durchführen. Und die sind über jeden froh, der in die Altersrente geht, weil sie sich nicht mehr um denjenigen kümmern müssen. Nach zwei, drei Jahren müssen deine Daten ohnehin gelöscht werden, was wollen die noch damit? Es gibt da wohl so eine Klausel, dass Erben im Todesfall des früheren Leistungsempfänger innerhalb 7 Jahren Sozialleistungen zurückzahlen müssen.

Ich frage mich aber ernsthaft, wie die ARGEN bzw. Jobcenter das erfahren sollen. Mir wäre nicht ein Fall bekannt. Hoffen wir also, dass du noch 7 Jahre und länger lebst!

Und: Rede nicht zu viel mit anderen darüber. Gehe nur zum Fürsten, wenn du gerufen wirst! Ich weiß von früheren Hartz IV-Empfängern, dass die noch ganz andere Sachen in Petto hatten. Sie haben halt den Mund gehalten und nicht mehr erzählt wie nötig. Will heißen: Erst gar keine schlafenden Hunde wecken! Dann gebe ich dir noch einen Tipp: Lass nicht zu viel Bargeld auf Konten, sondern bunkere das bar in einem Tresorfach. Was du dort drinnen hast ist nicht so ohne weiteres einsehbar wie auf einem Bankkonto.

...zur Antwort

Hallo, natürlich darf sie auf ihrem Arm ein Tattoo haben. Was hat das mit ihrem Job zu tun, wenn sie ansonsten gepflegt auftritt? Hauptsache, sie macht ihre Arbeit vernünftig. Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter!

Etwas seltsam erscheint mir auch die Fragenstellung: "Sie könnte es mit einer Jacke überdecken". Gut - wenn sie wirklich mal den Eindruck hat, dass da Leute drauf schielen, dann zieht sie halt was über - und fertig ist der Lack ...

...zur Antwort

Hallo Leute,

zunächst muss ich hier mal deutlich sagen, dass für einige von euch rein fiktiv eine Nachschulung in der Fahrschule erforderlich wäre.

1) In einer verkehrsberuhigten Zone gilt Schrittgeschwindigkeit (etwa 10 km/h), es darf die gesamte Fläche der Straße benutzt werden (d. h. es gibt definitv auf dieser Fläche weder eine zugeordnete Fahrbahn, einen Gehweg oder Radweg).

2) Bereits bei 30 km/drohen Punkte und ein Fahrverbot!! Wird gehupt oder gedrängelt, droht ein hohes Bußgeld und der Führerscheinentzug! Wer das nicht glaubt, sehe bitte in der aktuellen StVO und dem Bußgeldkatalog nach, allzuviele Links kann ich hier nicht einstellen.

3) Ich habe mich als Radfahrer strikt an die Schrittgeschwindigkeit gehalten und "das mitten auf der Straße" war vollkommen legal! Also lieber Mystika, schalte erst mal deinen Verstand ein, bevor du so einen Schwachsinn schreibst! Und du rechtfertigst gar noch die hohe Geschwindigkeit, mir der der Typ durch die verkehrsberuhigte Zone raste? Zudem ist diese Straße zusätzlich für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt.

In der Wikipedia übrigens kann man genügend zur Sache "verkehrsberuhigte Zome" lesen.

Natürlich kann es andererseits justiziabel sein, jemanden den Vogel zu zeigen oder eins auf die Motorhaube zu geben. Aber bei so einer Rücksichtslosigkeit hat der Betreffende das eigentlich nichts anderes verdient. Also Kinder gefährden, Fußgänger umzumähen, wollen einige hier legalisieren? Na, Klasse. Und "Idiot" hinter jemanden her zu rufen, dürfen selbstverständlich auch nur Autofahrer ...

Fahrradkuriere als rücksichtslos zu bezeichnen, ist leider ein weit verbreitetes Klischee. Es gibt bei uns sicherlich solche und solche - Aber klar: Die lieben Autofahrer (ich fahre übrigens auch Auto) machen ja nie was, fahren nie bei Rot über die Ampel und drängeln nie. Im Übrigen hat mir die hiesige Kreispolizei schon gesagt, dass ich sehr systemkonform fahren würde, das nebenher. Aber logisch: Wir brauchen keinen Sprit, sind im Stadtverkehr etwas wendiger, blasen keine Abgase in die Luft und brauchen auch keine Parkplätze. Das "ärgert" natürlich die lieben Autofahrer.

Unser Kurierdienst hat übrigens Anzeige gegen einen Taxifahrer gestellt. Der hat einen unserer Fahrradkuriere auf der Busspur gestreift, auf der per Verkehrszeichen eindeutig Radfahrer fahren dürfen. Er hatte da weder zu drängeln noch zu hupen, da dort die Benutzung der Busspur eindeutig legal ist.

Einige der Antwortgeber hier scheinen leider keine Verkehrsregeln zu kennen.

...zur Antwort
Was muss ich bei freier journalischter Mitarbeit beachten? Wie hoch ist ein realistisches Honorar?

Hallo.

Ich habe zur Zeit ein Angebot zur freien Mitarbeit im journalistischen Bereich. Genauer würde ich dort auf den Webseiten des Verlags aktuelle News schreiben. Da dies meine erste freie Stelle ist, kenne ich mich noch nicht vollständig mit den rechtlichen Grundlagen hierfür aus und erhoffe mir Hilfe. Insbesondere wichtig sind hierbei natürlich gesetzliche Reglungen, die unbedingt beachtet werden sollten. Mir ist bereits bekannt, dass kein Gewerbe angemeldet werden muss, dafür muss aber eine Anmeldung beim Finanzamt erfolgen. Stimmt das so? Wichtig zu wissen wäre auch die Reglung für Scheinselbstständigkeit. Ich habe zwar schon Informationstexte darüber gelesen, wüsste aber gerne wie sich das verhält, wenn man nur einen Auftrag hat und keine weiteren reinbekommt. Zählt soetwas bereits als Scheinselbstständigkeit, da man von einem Auftraggeber abhängig ist? Weiter wurde ich nach einer genauen Honorarvorstellung gefragt, kenne mich aber auch in dem Bereich nicht aus und möchte nicht zu viel verlangen, sollte aber auch genug verdienen, da ich neben dieser Stelle zur Zeit kein anderes Einkommen außer Arbeitslosengeld habe und dieses würde wahrscheinlich wegfallen. Welche Honrarvorstellungen sind realistisch für eine solche Aufgabe?

Wäre dankbar für schnelle Antworten, da der Arbeitgeber auf eine Antwort von mir wartet. Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

...zum Beitrag

Hallo, die Honorare bei Tageszeitungen sind sehr niedrig, ich (selbst freier Mitarbeiter bei einer Tageszeitung) würde das höchstens nebenher machen. Steuer kannste vergessen; bei den hohen Werbungskosten geht ein Finanzamt zunächst mal von Liebhaberei aus. Ich selbst (jetzt übrigens Ruheständler) zahle überhaupt keine Steuern für das bisschen Kohle. Du erhältst Arbeitslosengeld. In ALG I sind bis 165 Euro monatlich ohne Anrechnung, im ALG II nur 100 Euro. Allerdings ist dies ein Job, der zunächst nicht durch den Datenabgleich und die Sozi-Nummer läuft, da selbstständige Tätigkeit. Muss also nicht unbedingt auffallen. Aber Vorsicht: Dieser Schuss kann auch voll nach hinten losgehen! Bei Meldung auf jeden Fall eine Aufstellung für die hohen Werbungskosten machen; am besten durch einen Steuerberater.

...zur Antwort

Hallo, bin selbst seit über 25 Jahren freier Mitarbeiter bei einer Tageszeitung. Ich nehme an, dass du dies nebenher machen willst. Interessanter Job, du lernst viel, kommst viel umher und lernst viele Menschen und Instituionen kennen. Gewerbe musst du nicht anmelden, da künstlerische (selbstständige) Tätigkeit; Steuern wirste kaum zahlen müssen, da dieser Job bei den allgemein üblichen niedrigen Honorarsätzen meist in Liebhaberei endet. Vor allem kann man jede Menge an Werbungskosten absetzen. Bei regelmäßigen Verdiensten über 325 Euro monatlich bietet sich die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse an.

...zur Antwort

Guten Abend, bin Fahrradkurier und verstehe diese Frage nicht so richtig. Also unter die StVO fallen grundsätzlich alle Fahrräder, in dem sie zwei unabhängig voneinander zu betätigende Bremsen haben müssen. Ich glaube, du meinst da eher diese veraltete 11 kg-Regelung, in dem nur Sporträder unter diesem Gericht mit einer Akku-beleuchtung ausgestattet sein dürfen. Wird jedoch in der Praxis so gut nie überprüft und von der Polizei weitgehend toleriert. Nur: Sie muss funktionieren, sonst eben das Rad brav schieben.

Es gibt auch Trekkuingräder und Mountainbikes, die unter 11 kg wiegen - Hochwertige Akku-gespeiste Frontscheinwerfer und Rückleuchten erzielen je nach Modell und Akku-Typ eine Betriebsdauer bis zu mehreren Tagen - Sie leuchtet auch bei Stand des Fahrrades weiter - Es entfällt eine u. U. störanfällige Verkabelung - Sie kann auch an mehreren Fahrrädern angebracht werden- Allerdings sollte man immer einen Satz Ersatzakkus- bzw- Batterien dabei haben!

...zur Antwort

Hallo, hier schreibt ein Fahrradkurier persönlich. Natürlich muss die Leistung bezahlt werden, denn ich will ja nicht verhungern. Der Vorteil gegenüber dem Postversand ist der, dass z. B. Briefe innerhalb kürzester Zeit beim Auftraggeber sind. Mit dem Fahrrad ist man in der Innenstadt schneller, kann Radwege nutzen (sofern es Abkürzungen sind) und kann sich unter Einhaltung der StVO, versteht sich, an den Ampeln ein bisschen mehr nach vorne durchschlängeln. Allerdings braucht man einiges an fahrtechnischem Können und gewaltig Power.

Nichts für Gelegenheitsradler!

...zur Antwort

Ich (Fahrradkurier) schreibe mal was nach drei Jahren dazu: Also ungefährlich ist der Job nicht, du musst schon sehr aufmerksam im Straßenverkehr sein. Aber das kann man lernen. Dann optimales Fahrrad, alles richtig einstellen. Vernünftige, sportlich-dynamische Kleidung muss auch sein. Körperlich härtet das Kurierfahren unheimlich ab; du wirst weniger krank, brauchst fast keinen anderen Sport mehr zu machen. Und ich kanns auch mit 63 Jahren noch!

...zur Antwort

Hallo, ich (Fahrradkurier) weiß zwar nicht, ob du rein interessenhalber hier diese Frage stellst, oder selbst (auch) Fahrradkurier bist. Also wenn du 18 Punkte gesammelt hast, musste schon gewaltig Mist gebaut haben. Es gibt zwar kaum einen Fahrradkurier, der noch nie bei Rot über eine Ampel gefahren ist (ist mir eimal passiert, kam mit einer Verwarnung von 25 Euro davon). Aber mit solch einer Punktzahl haste meiner Meinung nach keinen guten Fahrstil. Im Extremfall kann dir die Gesetzgebung sogar das Fahrradfahren verbieten, weiß jedoch nicht, inwieweit das zu kontrollieren ist. Also halte dich besser an die StVO, auch damit kann man als Kurier pünktlich sein.

...zur Antwort

Lieber Sockenfalter, deine Frage ist zwar schon einige Zeit her, aber hier schreibt dir mal ein "richtiger" Fahrradkurier - und zwar einer, der schon fast 62 Jahre alt ist. Das Mindestalter für den Fahrradkurierjob ist 18 Jahre, mein Guter, du musst zum einen geschäftsfähig sein, weil du ja auch Einschreiben, Geld u. a. annehmen musst. Und körperlich musst du knüppelhart sein, Fahrleistungen bis an die 100 km und mehr pro Tag können durchaus drin sein. Mit Gewichten in der Kuriertasche mit manchmal über 15 kg. Fahren bei Schnee und Glatteis ist obligatorisch - die Kunden wollen auch im Winter ihre Post. Dann must du durch den dicksten Verkehr und wenn dir da als noch halbes Kind was passiert, kaum auszudenken. Und eine Haftplichtversicherung seitens des Betriebes muss auch bestehen. Viele Fahrradkuriere machen ihren Job auch als selbstständige Unternehmer. Also ne - du musst leider noch bis 18 warten. Guck auch mal hier: www.fahrradkurier-forum.de

...zur Antwort