Antwort
Ja, 2- 3 Mal in der Woche ... so stellen sich die meisten Angehörigen das vor.
Leider muss der zu pflegende Bewohner dankbar sein, wenn sich seiner Körperhygiene ü b e r h a u p t jemand annimmt.
Schwerst körperbehinderten Bewohnern (GdB 100, aG, H, B) mit Schwerstpflegebedarf (PG5 [97 Pkt.]) wird nicht wirklich m e h r körperhygienische Pflege zuteil als den leichteren Pflegefällen, bei denen "lediglich" eine betreuende/beaufsichtigende Hilfe notwendig ist.