Das obliegt tatsächlcih dem Richter. 2 Jahre, würde ich pers. ansetzten, ohne die vorg. kennen.

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Ganz eindeutig: Selber selber schuld. So leid es mir tut. Diese Machenschaffen sind schwer aufindig zu machen

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Sofern eine ärztlcihe Krankmeldung vorliegt, ja.

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Die Fristsetzung resultiert aius gennntem Schreiben. Wäre interssant, wenn Sie mir per PN zusätzliche Schreiben zukommen lassen würden.

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Wenn jemand den Mut hat sich aufrichtig zu Entschuldigen, bin ich gerne gewillt, diese anzunehmen!

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Es kommt immer darauf an. Wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest, sind 20€ maximal okay. Ansonsten, gibt es vertragliche Regelungen. Arbeitsvertrag ansehen,.

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Fahren ohne Versicherungsschutz. Wird das eingeleite Verfahren sein

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Noturf darf man immer anrufen, die Schweizer Polizei hat ohne Sondergenehmigung kein Recht ausserlands KFZ anzuhalten.

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"Nun meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet?"

Nein. Grund: Der Arbeitrgeber hat für einen Reibungslosen Ablauf zu sorgen. Dementsprechend obliegt es seiner Pflicht, die notwendigen Arbeitsmaterialen zur Verfügung, und vor allem funktionstüchtigen Arbeitsmaterialen zur Verfügung zu stellen. Ein Entgelt, könnte in Anspruch genommen werden. Stichwort: Aufwandsentschädigung

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"Problem ist nur, dass mein Chef zur Zeit im Urlaub ist."

Vollkommen irrelavant. Wieso lässt Du dich nicht kündigen? Anspruch ALG

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Ignorieren, weitergehen, nicht reagieren. Anzeige erstatten, die Polizei rufen, wobei das eher im nichts enden würde.

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Was bleibt eher ungestraft vor dem Gesetz?

Hallo Leute. Ich hatte den Fall, dass ich von 8-9 Menschen nachts überfallen wurde. Ich war da gezwungen, eine Glasflasche zu nehmen und damit zu drohen. Als die mich nicht losgelassen haben, habe ich die Ruhe bewahrt und bin weitergelaufen. Die wollten weiterhin keine Ruhe geben, weswegen ich gesagt habe, dass ich ein Messer habe.

Die Angreifer haben dann die Polizei gerufen und mich währenddessen gefilmt. Meine Frau ist auf meine Aufforderung, um die Gefahr zu minimieren nach Hause gegangen, bevor die Polizei da war. Auf dem video ist kein Messer zu sehen, weil es ein Blöff zu meiner Verteidigung war und die Polizei hat an mir auch kein Messer gefunden.

Die Angreifer haben der Polizei dann gesagt, dass meine Frau mit dem Messer weggegangen ist und ich es ihr gab, obwohl gar kein Messer existiert. Am Montag habe ich jetzt ein Gerichtsverfahren, wo mir die Tat der Bedrohung vorgeworfen wird und weil die Angreifer zu 8. oder zu 9. waren, haben die auch genau so viele „Zeugen“, dass ich wirklich ein Messer hatte.

Meine Anwältin hat gesagt, dass ich vor Gericht nicht sagen sollte, dass ich kein Messer hatte, weil die mir sowieso nicht glauben. Ich solle sagen, dass ich ein Schweizer Taschenmesser hatte in dem Moment, oder auf Grund meiner Beschäftigung als Optiker einen Schraubendreher von der Arbeit.

ich verstehe aber den Sinn nicht, mir selbst eine Sache zuzuweisen, die ich nicht besessen habe. Was sagt ihr, soll ich lieber sagen, dass ich nichts hatte, trotz deren angeblicher Zeugen? Oder soll ich lieber sagen, dass ich einen Gegenstand hatte? Falls ja, ist der Schraubendreher als Optiker eher ungestraft, als ein Schweizer Taschenmesser?

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Hallo,

wenn das alles so gewesen sein sollte, hast du prinzipiell ein Notwehr-Recht. ggfs. auch Notstand. Das dir zur verfügung stehende mildeste mittel um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von dir oder einem anderen abzuwehren.

Am einfachsten immer bei der Wahrheit bleiben.

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"etwas ähnliches", schliesst Synonyme mit ein? :)

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