Die Situation ist wie folgt: Meine Verlobte stammt aus dem Ausland (nicht EU) und hat momentan nur ein Touristenvisum (Schengen) gültig für 6 Monate und maximal erlaubten Aufenthalt von 90 Tagen. Wir werden dieses Jahr noch heiraten. Danach möchten wir dauerhaft in Deutschland zusammenleben, dafür muss sie jedoch in ihr Heimatland zurück und ein Visum für die Familienzusammenführung beantragen. Dieses Prozedere dauert mehrere Monate und ist dieses Jahr nicht mehr machbar. Um die steuerlichen Vorteile der Zusammenveranlagung zu nutzen müssten wir noch dieses Jahr einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Deutschland anmelden.

Nun meine Frage: Ist es rechtlich für meine zukünftige Ehefrau erlaubt einen Hauptwohnsitz in D anzumelden? Wenn man es einfach versucht, macht man sich dann evtl. sogar strafbar?

VG Mathias