Hallo zusammen, ich hab da Mal eine Frage. Meine Bekannte arbeitet in ihrer Privatwohnung als Nagelfee mit ihrem Vermieter ist dies auch alles abgesprochen und genehmigt. Jedoch handelt es sich um eine Mietwohnung die in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) ist und die anderen Eigentümern haben sich über den Publikumsverkehr bei der Hausverwaltung beschwert. Ich muss dazu sagen daß sie pro Woche villt fünf Kunden hat also alles im Rahmen.

In wie weit kann ihr verboten werden ihr Gewerbe weiter zu betreiben.

Lieben Dank