Hallöchen,

und zwar musste ich gestern beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft abgeben.. dort wird man ja gefragt ob man ein KFZ besitzt, welches ich verneinte, da ich zu diesem Zeitpunkt auch keines besaß. Nun habe ich mir heute ein Auto gekauft und dieses direkt zugelassen.

Nun die Frage… muss ich dem Gerichtsvollzieher melden, dass ich nun ein Auto besitze oder ist dies für ihn nicht mehr interessant? Beim Auto handelt es sich um einen Citroën aus dem Jahre 2010 und hat 4900€ gekostet, falls dies eine Rolle spielt.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!