Wenn Du noch eine Sehschärfe von 70% hast, ist grds. alles in Ordnung.
Bewerber die jünger als 20 sind, müssen eine Sehschärfe von mind. 50% haben, Bewerber die älter als 20 sind, eine Sehschärfe von mind. 30% (jeweils ohne Sehhilfe).
mit Sehhilfe müssen es auf einem Auge 100%, auf dem anderen mind. 80% sein.
Es gibt aber noch viele weitere Faktoren, die zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führen, u.a. unzureichendes räumliches Sehen, herabgesetzte Dämmerungssehschärfe, erhöhte Blendempfindlichkeit, Gesichtsfeldeinschränkung, außerdem Brechungsanomalien oder Augenerkrankungen, die die Benutzung von Kontaktlinsen erfordern (im Einsatz dürfen Kontaktlinsen grds. nicht getragen werden!).
Die Voraussetzungen sind übrigens bundesweit einheitlich in der PDV 300 geregelt.
Details hierzu gibt es u.a. auf den Internetseiten der Polizei Hessen bei den Einstellungsvoraussetzungen und bei den Bewerbungsunterlagen