Das Ausschalten des WLAN-Routers kann allenfalls Strom sparen, sofern auch wirklich der 230-Volt-Anschluss getrennt wird. Meist wird der Router nämlich nur vom Netzgerät getrennt, welches aber immer noch in der Steckdose steckt und weiter Strom verbraucht.
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Die Sendeleistung eines WLAN-Routers ist üblicherweise für einen normalen Haushalt angelegt und liegt normalerweise im Milliwatt-Bereich (ca. 50 mW = ein Zwanzigstel von einem einzigen Watt!). Reicht innerhalb eines Hauses mit Müh' und Not bis zu 100 m (da Wände die Funkwellen 'schlucken'), außerhalb können maximal bis zu 300 m erreicht werden. Kopfschmerzen und Schlafstörungen sind daher selbst bei empfindlichen Menschen nur möglich, aber dennoch unwahrscheinlich. Denkwürdig nämlich, dass in Untersuchungen die gleichen Menschen von den vielen 60-Watt-Glühbirne oder langwelligen Neonröhren im Raum quasi nie beeinträchtigt wurden. (Licht-)Wellen sind (Funk-)Wellen, liegen nur in unterschiedlichen Frequenzbereichen. Vieles (nicht alles) ist daher Einbildung aufgrund von Panikmache.
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Die ganze Welt ist von Funkwellen durchzogen, und das nicht erst, seit es Technik gibt. Das ganze Weltall rauscht und sendet seit seinem Bestehen Funkwellen aller Art, Stärken und Frequenzen, die auch auf der Erde ankommen. Vieles ist daher Panikmache, denn sonst hätten diese Funkwellen erst gar kein Leben irgendwo erlaubt. Auch nicht auf dieser unserer Erde.
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Ein starker Mittelwellen-Sender hat eine Sendeleistung von bis zu 1.000.000 Watt (1 Mio. Watt!). Wer im Umkreis von 200 km einen solchen Sender hat, müsste sich darüber wesentlich mehr Gedanken machen als über den WLAN-Router in unmittelbarer Nähe. Und solche Radiosender senden oft schon seit über 50 Jahren, ohne dass es jemanden stört. Gemeckert wird aber nur über die Handy-Sendestationen und WLAN-Router, die demgegenüber nur eine mikroskopisch kleine Sendeleistung haben.
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Handy passen ihr Sendeleistung sogar an und senden nur mit der gerade notwendigen Leistung (wenige Milliwatt). Schnurlose am Festnetz senden dagegen durchgehend Full-Power (ca. 2 Watt), werden in Krankenhäusern aber merkwürdigerweise erlaubt, während Handys verboten sind - wer jetzt nicht merkt, dass es hier nur um Geldmacherei geht, ist blinder und tauber als ein Zaunpfahl. Einige Krankenhäuser behaupten, es wären Gutachten erstellt worden, doch diese können ebenso wenig wahr sein wie Gutachten, die behaupten würden, Chlorophyl wäre in der Natur für blaue Färbung verantwortlich, nicht für grüne. Oder: Man meckert laut und nervend über einen kleinen Stich, während man über die unzähligen großen Schnitte und Knochenbrüche kein Wort verliert. Sollte einem zu denken geben, also Verstand einschalten bei solchen Themen.

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In Deutschland ist vom Gesetzgeber eine zweijährige Gewährleistungspflicht vorgeschrieben. Dies betrifft jedoch nicht den Akku, der als Verbrauchsgut gilt und damit nur 6 Monate Gewährleistung hat. Jeder Hersteller darf natürlich auch eine längere Gewährleistung bieten, aber keinesfalls eine kürzere. Um die Gültigkeit der Zeit nachweisen zu können, ist der Kaufbeleg vorzulegen, denn ab Kaufdatum gilt diese Zeit. Ohne Kaufbeleg kann nicht nachgewiesen werden, ob die Gewährleistungsfrist noch gilt oder schon abgelaufen ist, denn dann kann nicht belegt werden, wann das Gerät gekauft wurde. Daher Kaufbelege für Geräte mit Garantie separat aufbewahren, wo sie auch nach 2-3 Jahren noch gefunden werden.

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