Hallo Quero,
ich habe bereits einige der Antworten hier durchgelesen und stelle fest, dass du an einigen Stellen aufgeklärt werden musst.
Du hast öfter geschrieben, dass du keinen Tarifvertrag hast, sondern einen ganz normalen Arbeitsvertrag.
Was du hierzu wissen musst: ein Tarifvertrag hat mit einem Arbeitsvertrag nichts zu tun. Du hast in erster Linie natürlich einen ganz gewöhnlichen Arbeitsvertrag. Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag, der zwischen Arbeitgeber (oder Arbeitgeberverband) und einer Gewerkschaft geschlossen wird. In einem solchen Tarifvertrag sind Dinge geregelt wie z.B. Löhne, Gehälter, Urlaubsansprüche, Arbeitszeiten, Arbeitszeitmodelle, Verteilung der Arbeitszeit und Pausen, Kündigungsfristen, Krankmeldung, besondere Ansprüche, usw.
Ein Tarifvertrag ist also eigentlich ein Vertrag/Regelwerk, in welchem bestimmte Regeln für einen Betrieb oder eine Branche vereinbart sind. Ein Tarifvertrag und ein Arbeitsvertrag sind auf gut Deutsch zwei Paar Schuhe.
Zu deiner Kündigung:
Hier stelle ich fest, dass du zum Teil mißverstanden wurdest, da du eigentlich nicht zum 15. August, sondern zum 31. August kündigen willst. Das "zum" bedeutet, zu welchem Datum man seinen letzten Arbeitstag hat. Dies sollte in deinem Fall - denke ich - der 31. August sein, da du am 1. September deine neue Stelle antreten wirst.
Hier zitierst du aus deinem Arbeitsvertrag: "Soweit tarifvertraglich oder gesetzlich nicht anders geregelt ist, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden."
Das "Verblüffende" an diesem Satz ist, dass hier darauf verwiesen wird, dass ein möglicher Tarifvertrag oder das Gesetz anzuwenden ist, sofern ein Tarifvertrag oder das Gesetz eine andere Regelung hat als die in diesem Satz beschriebene Regelung. Der Satz revidiert sich also eigentlich insofern selbst, als das von vornheren klar ist, dass andere gesetzliche Fristen bestehen. Sieh doch bitte nochmal nach, ob der Satz, den du zitierst, nicht in Bezug auf die Probezeit in deinem Arbeitsvertrag steht. Hier ergibt sich nämlich aus dem Gesetz tatsächlich, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 14 Tagen haben, die zudem keiner Erläuterung bedarf.
Unabhängig davon, ob sich dieser Passus auf die Probezeit bezieht oder nicht, kommt hier meiner Einschätzung nach (sofern nichts weiter zu Kündigungsfristen in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist) der Gesetzestext des §622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Anwendung. Dies bedeutet:
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Dies hat für dich zur Folge, dass wenn du jetzt eine Kündigung bei deinem Arbeitgeber abgibst, diese erst in 4 Wochen Gültigkeit hat und zwar zum 15. September. Hättest du deinen letzten Arbeitstag am 31. August haben wollen, hättest du spätestens am 3. August (also vier Wochen vor dem eigentlichen Kündigungstermin) kündigen müssen.
Warte also am Besten nicht noch länger ab sondern gib deine Kündigung so schnell wie möglich bei deinem Arbeitgeber ab. Du könntest noch versuchen auf die Kulanz des Arbeitgebers zu plädieren und ihm verständlich zu machen, dass du die Kündigungsfrist aus dem Vertrag zu Grunde gelegt hast und, dass dort 14 Tage als Kündigungsfrist genannt sind - sofern diese 14 Tage tatsächlich nicht in Bezug auf die Probezeit genannt sind und der Arbeitgeber davon Kenntnis hat.
Ich wünsche viel Glück!
MfG
Martinek