Hallo Hoho88,

installiere diese App auf gar keinen Fall.

Diese Email ist ein FAKE und dient vermutlich dazu, an deine persönlichen Daten zu kommen.

Solltest du die App dennoch installiert haben, geh sofort am Rechner in dein Amazon-Konto und ändere dein Passwort...und lösch natürlich die App vom Handy.

Amazon selbst verschickt niemals Emails mit Anhängen, die geöffnet/installiert werden sollen.

Hierzu gibt es hier ein kleines Video von Amazon selbst:

https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=amb_link_162516507_1?ie=UTF8&nodeId=15344101&pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=center-1&pf_rd_r=MB7MAM4CHZQ7P91QZFJR&pf_rd_t=10401&pf_rd_p=702005887&pf_rd_i=ContactUs

Viele Grüße

Martin

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Das lassen wir doch den Josh einfach mal selbst beantworten... ;)
Hier, bitte schön: https://soundcloud.com/thrashhits/josh-homme-says-his-name

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Das ist dieses Lied hier: http://www.youtube.com/watch?v=WANNqr-vcx0 ;) Band: Jefferson Airplane Songtitel: White Rabbit

Viel Spaß! ;)

http://www.youtube.com/watch?v=WANNqr-vcx0
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Hallo c321c,

bei so wenigen fps vermute ich andere "Probleme" als nur eine zu schwache Grafikkarte. Mit der besten Grafikkarte im Tower wirst du nicht viel reißen können, wenn du einen schwachen Prozessor und/oder wenig RAM hast.

MfG

Martinek

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Hallo SilentTerror,

ich glaube, dass es sich auf dem Bild nicht um RocketDock sondern um Rainmeter handelt. Allerdings hab ich mich noch nicht näher mit Rainmeter befasst und kann dir nicht genau sagen, wie du das so konfigurieren kannst, damit es so aussieht wie auf dem Bild. Hier der Link: http://rainmeter.net/RainCMS/ Soweit ich es bisher mitbekommen habe, gibt es dafür einen Haufen Plug-Ins (es läuft nach ähnlichem Muster wie die Windows SideBar).

MfG

Martinek

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Hi BohneBohne,

ich empfehle da definitiv die Maultrommel! Rockt wie die Hölle! :D ...vor Allem, wenn man es dann so drauf hat, wie der Kerl vom Video ;)

MfG

Martinek

http://www.youtube.com/watch?v=sVWW4UTh6GY
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Hallo Jumi,

ich habe nun ein Bisschen im Zwiebelfisch quergelesen und den Duden bemüht. Beide sind sich darüber einig, dass "das Tunell" mit doppel l eher im süddeutschen Raum bzw. in Österreich oder der Schweiz gebräuchlich ist. Hingegen scheint "der Tunnel" mit doppel n eher "hochdeutsch". Somit ist zwar theoretisch beides möglich, doch gehe ich davon aus, dass "das Tunell" in einem deutschen Buch z.B. ein Wenig unbeholfen klingen könnte und auch eher nicht so verwendet wird.

MfG

Martinek

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Hallo Quero,

ich habe bereits einige der Antworten hier durchgelesen und stelle fest, dass du an einigen Stellen aufgeklärt werden musst. Du hast öfter geschrieben, dass du keinen Tarifvertrag hast, sondern einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Was du hierzu wissen musst: ein Tarifvertrag hat mit einem Arbeitsvertrag nichts zu tun. Du hast in erster Linie natürlich einen ganz gewöhnlichen Arbeitsvertrag. Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag, der zwischen Arbeitgeber (oder Arbeitgeberverband) und einer Gewerkschaft geschlossen wird. In einem solchen Tarifvertrag sind Dinge geregelt wie z.B. Löhne, Gehälter, Urlaubsansprüche, Arbeitszeiten, Arbeitszeitmodelle, Verteilung der Arbeitszeit und Pausen, Kündigungsfristen, Krankmeldung, besondere Ansprüche, usw. Ein Tarifvertrag ist also eigentlich ein Vertrag/Regelwerk, in welchem bestimmte Regeln für einen Betrieb oder eine Branche vereinbart sind. Ein Tarifvertrag und ein Arbeitsvertrag sind auf gut Deutsch zwei Paar Schuhe. Zu deiner Kündigung: Hier stelle ich fest, dass du zum Teil mißverstanden wurdest, da du eigentlich nicht zum 15. August, sondern zum 31. August kündigen willst. Das "zum" bedeutet, zu welchem Datum man seinen letzten Arbeitstag hat. Dies sollte in deinem Fall - denke ich - der 31. August sein, da du am 1. September deine neue Stelle antreten wirst. Hier zitierst du aus deinem Arbeitsvertrag: "Soweit tarifvertraglich oder gesetzlich nicht anders geregelt ist, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden." Das "Verblüffende" an diesem Satz ist, dass hier darauf verwiesen wird, dass ein möglicher Tarifvertrag oder das Gesetz anzuwenden ist, sofern ein Tarifvertrag oder das Gesetz eine andere Regelung hat als die in diesem Satz beschriebene Regelung. Der Satz revidiert sich also eigentlich insofern selbst, als das von vornheren klar ist, dass andere gesetzliche Fristen bestehen. Sieh doch bitte nochmal nach, ob der Satz, den du zitierst, nicht in Bezug auf die Probezeit in deinem Arbeitsvertrag steht. Hier ergibt sich nämlich aus dem Gesetz tatsächlich, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 14 Tagen haben, die zudem keiner Erläuterung bedarf. Unabhängig davon, ob sich dieser Passus auf die Probezeit bezieht oder nicht, kommt hier meiner Einschätzung nach (sofern nichts weiter zu Kündigungsfristen in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist) der Gesetzestext des §622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Anwendung. Dies bedeutet: Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Dies hat für dich zur Folge, dass wenn du jetzt eine Kündigung bei deinem Arbeitgeber abgibst, diese erst in 4 Wochen Gültigkeit hat und zwar zum 15. September. Hättest du deinen letzten Arbeitstag am 31. August haben wollen, hättest du spätestens am 3. August (also vier Wochen vor dem eigentlichen Kündigungstermin) kündigen müssen. Warte also am Besten nicht noch länger ab sondern gib deine Kündigung so schnell wie möglich bei deinem Arbeitgeber ab. Du könntest noch versuchen auf die Kulanz des Arbeitgebers zu plädieren und ihm verständlich zu machen, dass du die Kündigungsfrist aus dem Vertrag zu Grunde gelegt hast und, dass dort 14 Tage als Kündigungsfrist genannt sind - sofern diese 14 Tage tatsächlich nicht in Bezug auf die Probezeit genannt sind und der Arbeitgeber davon Kenntnis hat. Ich wünsche viel Glück!

MfG

Martinek

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Ich schreibe hier, da ich keine Kommentare mehr schreiben kann:

Ich weiß, dass diese Automaten SchXXXe sind - das ist allgemein bekannt. Deshalb habe ich die Dinger noch nie angerührt und habe das auch nicht vor :) Also: keine Sorge...aber dennoch danke für den Tipp :)

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Hallo ArmeniaFighter,

ich fürchte, dass du nicht das gewünschte Ergebnis erreichen wirst, wenn du eine Nadel mit Hilfe von Kabeln so mit zwei Batterien verbinden kannst, dass es einen kleinen elektrischen Schlag gibt. Versuch die zwei Batterien in die Hand zu nehmen - es wird dir keinen Schlag verpassen. Dadurch, dass du die Batterien über ein Batteriefach nur zussamenschließt und den Strom aus beiden Batterien zur Nadel leitest, wird genauso nichts passieren. Ich bin kein Elektriker, aber ich vermute, dass du für sowas zumindest Kondensatoren brauchen wirst, die du über die Batterien mit Strom aufladen kannst und sich dieser Strom dann über Kontakt von Nadel und Haut entlädt. Für "schöne" Elektrofunken empfehle ich dir, ein Elektrofeuerzeug (kostet ca. 1€) auseinander zu nehmen und den Impulsgeber auszubauen. Wenn du auf diesen draufdrückst, gibt es eine schöne Entladung und "prickelnden" Funkenflug :) Sollte natürlich kein Feuerzeug mit Rädchen sein, sondern mit "Knopf".

MfG

Martinek

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Hallo Vickey,

vermutlich sprichst du nicht von Justizfachfrau sondern eigentlich von Justizfachwirt oder Justizfachangestellte. Du kannst dich zu diesen Berufsfeldern über das jeweilige Ausbildungszentrum der Justiz deines Bundeslandes informieren. Hier z.B. ein Link zum Ausbildungszentrum der Justiz NRW: http://www.azj.nrw.de/

MfG

Martinek

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Hallo Serdufix,

vermutlich spielst du mit deiner Frage auf die Behauptung an, der Mensch würde nur ca. 10% seines Gehirns nutzen. Dies ist nur ein Gerücht, das sich schon eine ganze Ewigkeit hält. Fakt jedoch ist, dass der Mensch sein Gehirn zu einem großen Teil nutzt. Untersuchungen haben bestätigt, dass sogar während der Mensch schläft, die meisten Hirnregionen aktiv sind.

MfG

Martinek

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Hallo Sandra,

erkundige dich bei deinem zukünftigen Arbeitgeber, was er mit einer "Steuerbescheinigung" meint. Denn eine Steuerbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers existiert nicht. Damit verhält es sich so, wie unterhalb schon ViciousDaughter geschrieben hat. Vielleicht handelt es sich hierbei also nur um ein Mißverständnis und dein zukünftiger Arbeitgeber möchte lediglich die Lohnsteuerkarte oder einen passenden Ersatz. Deine Steuerbescheinigung, die du erhältst, wenn du eine Einkommenssteuererklärung machst, ist deine Privatsache und hat den zukünftigen Arbeitgeber natürlich nicht zu interessieren. Sollte es sich hierbei tatsächlich um diese Steuerbescheinigung handeln, die er sehen möchte (wovon ich nicht ausgehe), dann musst du sie ihm auch nicht zeigen. Auf einem anderen Blatt steht wiederum, ob dich der zukünftige Arbeitgeber dann noch einstellt, wenn du nicht "springst". Irgendwann wird auch dieser Arbeitgeber auf jemanden treffen, der ihm diesen Wisch aushändigt - wenn du verstehst, was ich meine. Das wäre dann so eine art "freiwilliger Zwang" - man muss gesetzlich nicht, hat aber schlechte Karten, wenn man es nicht macht.

MfG

Martinek

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Hallo Sonic,

unfassbar, wie weit die Chefs heutzutage gehen. Jetzt ist er schon garnicht mehr dein Chef und versucht dir noch immer das Leben zur Hölle zu machen. Ich finde, wie flirtheaven in einem untenstehenden Kommentar, dass dies ein Fall für §186 oder 187 Strafgesetzbuch ist (nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG000102307). Ich empfehle hier, dass du dich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzt, der sich mit solchen Fällen befasst und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei erstattest. Bemühe nicht die Arbeitsgerichte - der Fall ist eher nach dem Strafrecht als nach dem Arbeitsrecht zu bemessen.

MfG

Martinek

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Ja, super Idee.

Hallo BlnBoy,

also grundsätzlich halte ich es für eine gute Idee. Allerdings könnte es kompliziert werden, die Trennung zwischen beiden Bereichen wirklich durchzuziehen. Zwar ist es bestimmt nicht schwer für den Leser festzustellen, ob eine Frage nun ernst gemeint ist oder doch lieber in den Fun-Bereich gehört. Allerdings gibt es bestimmt Fragensteller, die sich nicht dessen bewusst sind, dass ihre Frage eigentlich Quatsch ist oder sie stellen ihre Frage auf eine Art und Weise, von der man denkt, sie könne garnicht ernstgemeint sein. Zweiteres würde dann aus dem Rat-Bereich gelöscht und in den Fun-Bereich verbannt werden, obwohl der Fragende eigentlich echten Rat sucht, nur nicht in der Lage war, sich wirklich gut auszudrücken - welch abenteuerliche Grammatik- und Rechtschreibtechniken man hier so begegnet, wissen wir alle ganz gut :) So könnte es dann durchaus sein, dass eine todernste Frage garnicht als so eine angesehen wird. Was nach der Trennung in zwei Bereiche allerdings auch noch nicht gewährleistet sein wird ist, dass ernstgemeinte Fragen, die auf ein "exotisches" Thema abzielen, weiterhin gelöscht werden, obwohl auch diese Fragen auf echten Rat abzielen. Fazit: Ich halte es grundsätzlich für eine gute Idee, so eine Trennung vorzunehmen, halte es allerdings für sehr schwer oder fast unmachbar, diese für alle Seiten zufriedenstellend zu bewerkstelligen.

MfG

Martinek

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Hallo Maily,

hast du das Spiel denn "ordnungsgemäß" deinstalliert? Oder einfach mit Rechte Maustaste --> Löschen in den Papierkorb verschoben?

MfG

Martinek

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Hallo Albertini,

falls das, was du da schilderst der Realität entspricht und kein fiktiver Fall ist: gründet (am besten gestern) einen Betriebsrat und werdet alle Gewerkschaftsmitglieder! Einen anderen wirklich effektiven Schutz vor solch einseitigen Machenschaften des Arbeitgebers habt ihr nicht.

Nun zu deinen Fragen. Die Arbeitszeit darf zwar auf 10 Stunden erhöht werden, die durchschnittliche Arbeitszeit darf jedoch innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen 8 Stunden nicht überschreiten (gem. §3 Arbeitszeitgesetz). Da sich deine Schilderung nach einer regelmäßigen Arbeitszeit anhört - also nicht mit Bereitschaftsdienst in erheblichem Umfang zu rechnen ist - gehe ich davon aus, dass die abweichenden Regelung gem. §7 (1) Nr. 1, a ArbZG hier nicht zutreffen. Ruhezeiten über mehrere Tage hinweg gibt es gesetzlich nicht - diese von dir genannten Ruhetage müsstest du lediglich in deine Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit innerhalb der genannten 6 Monate oder 24 Wochen berücksichtigen. Gemäß §5 (1) Arbeitszeitgesetz gibt es Ruhezeiten, diese beziehen sich jedoch nur auf die Ruhezeit zwischen zwei Schichten und müssen 11 Stunden betragen. Gemäß §5 (2) ArbZG kann hiervon in bestimmten Fällen so abgewichen werden, dass die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden darf, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die gekürzte Stunde an anderer Stelle zu einer Ruhezeit hinzugerechnet wird.

MfG

Martinek

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Hallo NarutoModerator,

du meinst wirklich einen Neustart? Das geht für gewöhnlich so, dass du den PC zuerst ausschalten musst und ihn dann wieder einschaltest - das ist ein Neustart. Zum Ausschalten: Start-Knopf (Windows Vista / Windows 7), dann rechts im Fenster neben dem Vorhängeschloss auf den Pfeil, dann auf "Neu starten" oder "Herunterfahren" - nach dem Herunterfahren musst du den PC dann selbst wieder einschalten. Wenn du "Neu starten" wählst, schaltet sich der PC selbst wieder ein.

MfG

Martinek

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Hallo Bbelasi,

das mit dem Arbeitsvertrag ist nicht so wie mit einem Mietvertrag oder Handyvertrag usw. Dass dein Arbeitsvertrag eine Laufzeit von 12 Monaten hat, bedeutet lediglich, dass dein Arbeitsvertrag befristet ist - das heißt, nach Ablauf der 12 Monate endet dein Arbeitsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wenn du selbst aus dem Arbeitsvertrag raus möchtest, kündigst du einfach schriftlich beim Arbeitgeber. Die Frist hierbei beträgt allerdings 4 Wochen (nicht wie von himmelundwurm 3 Monate!!!). Diese 4 Wochen Kündigungsfrist gelten zum 15. eines Monats oder zum Monatsende (gem. § 622 BGB).

MfG

Martinek

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