mein künftiger arbeitgeber verlangt von mir die steuerbescheinigung meines vorherigen arbeitgebers. damit habe ich totale bauchschmerzen. weiß jemand, ob das gesetzlich überhaupt zulässig ist?

ich habe vor die vorlage meiner alten steuerbescheinigung auszusitzen und nur im notfall lipp und klar zu sagen, dass steuerbescheinigungich diese bescheinigung nicht einreichen möchte.

was meint ihr? hat einer schon mal so eine erfahrung gemacht?

viele grüße

Sandra