Selam Aleykum lieber Bruder
Zuerst ich sehe hier Kommentare von Menschen, die Dinge behaupten, wo ich mich echt Frage von wo sie das her haben. Der Text ist ein bisschen lang, trotzdem sehr informationsreich.
Ich habe dir hier mal was rausgesucht, der MANN wird BESTRAFT, die FRAU bleibt UNSCHULDIG und wird NICHT BESTRAFT. Um das erstmal zu klären.
"Die Strafe für eine Vergewaltigung ist im Islam dieselbe, wie für Zina (Unzucht), die Steinigung bei einem der verheiratet ist und 100 Peitschenhiebe und Verbannung für ein Jahr, wenn er nicht verheiratet ist.
Einige Gelehrte sagen auch, dass es erforderlich ist ein Mahr an die Frau zu entrichten.
Imam Maalik, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte:
Unserer Ansicht nach, muss der Mann der eine Frau vergewaltigt, ungeachtet ob sie eine Jungfrau ist oder nicht, ein Mitgift entrichten, wie das ihrer gleichen. Und wenn sie eine Sklavin ist, das was auch immer von ihrem Wert abgezogen wird. Die Bestrafung soll an dem Vergewaltiger durchgeführt werden und es gibt keine Bestrafung für die Frau die vergewaltigt wurde, bei welchem Grund auch immer.
Al Muwatta 2/734
Shaykh Salmaan Al Baaji, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte:
Im Falle einer Frau die gezwungen ist (vergewaltigt): Wenn sie eine freie Frau ist, muss derjenige der sie vergewaltigt hat, ihr ein Mitgift entrichten, wie das ihrer gleichen und die Hadd Bestrafung soll an ihm durchgeführt werden. Das ist die Ansicht von Al Shaafa’i und es ist die Ansicht von Al Layth und es wurde auch von Ali ibn Abi Taalib, möge allah zufrieden mit ihm sein, berichtet.
Abu Hanifah und Al Thawri sagten: Die Hadd Bestrafung soll an ihm durchgeführt werden, aber er ist nicht verpflichtet die Mitgift zu entrichten.
Die Beweise für das, was wir sagen ist das Hadd Bestrafung und das Mitgift zwei Rechte sind, eins davon ist das Recht Allah’s und das andere das Recht der anderen Person. Also können sie kombiniert werden, wie in dem Fall des Diebes, dem die Hand abgehackt wird und er angehalten ist die Ware zurückzugeben. Zitatende.
Al-Muntaha Sharh Al Muwatta 5/268, 269
Ibn Abd Al Barr, Möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte:
Die Gelehrten sind sich einstimmig einig, dass die Hadd Bestrafung am Vergewaltiger durchgeführt wird, wenn es einen klaren Beweis gegen ihm gibt dass er die Hadd Strafe verdient hat, oder wenn er es zugibt. Andernfalls wird er bestraft werden (d.h. wenn es keinen Beweis für die Durchführung der Hadd Strafe an ihm gibt, weil er es nicht gesteht und es keine vier Zeugen gibt, dann kann der Richter ihn bestrafen und eine Strafe festlegen die ihm und seines gleichen abschreckt). Es gibt keine Strafe für die Frau, wenn es stimmt dass sie gezwungen und überwältigt wurde, was durch Schreie und Rufe um Hilfe bewiesen werden kann. Zitatende
Al Istidhkaar, 7/146
Zweitens:
Der Vergewaltiger unterliegt der Hadd Strafe für Zina, auch wenn die Vergewaltigung nicht mit vorgehaltem Messer oder vorgehaltener Pistole durchgeführt wurde. War der Gebrauch einer Waffe bedroht, dann ist er ein Muhaarib, und wird der Hadd Strafe unterzogen wie in den Versen beschrieben in welchen Allah sagt (die ungefähre Übersetzung der Bedeutung):
Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah und Seinen Gesandten und sich bemühen, auf der Erde Unheil zu stiften, ist indessen (der), dass sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden, oder dass sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für sie eine Schande im Diesseits, und im Jenseits gibt es für sie gewaltige Strafe (Al Maaida, Vers 33)
Also hat der Richter die Wahl der vier Strafen, die in dem Vers erwähnt sind, und kann aussuchen, je nachdem was er denkt, am besten geeignet ist um sein Ziel zu erreichen, welches Frieden und Sicherheit in der Gesellschaft zu verbreiten ist, und Übeltäter und Angreifer abzuwehren.
Und Allah weiß es am Besten.
Shaykh Muhmmad Saleh Al Munajjid"
Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen.