Mir ist bekannt, dass man als Angestellter die Einarbeitungszeit bezahlt bekommt. Nur wie sieht es im Bereich der Selbständigkeit aus? Darf man die Zeit für die Einarbeitung in Rechnung stellen?

Hintergrund: Ich bin seit ein paar Monaten selbständig, und habe hier die Einarbeitung beim Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dieser ist jedoch der Meinung, dass ich ihm die Einarbeitungszeit nicht berechnen darf.