Hi.

Auf einer Kraftfahrstraße dürfen ja nur Fahrzeuge mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h fahren.

Das hat ja den Grund, dass auf einer solchen 'Schnellstraße' zügig gefahren werden soll. Meistens sind es ja Überlandstrecken oder Umfahrungen.

Oft genug gibt es aber hier keine Überholmöglichkeiten.

Jetzt hatte ich auf einer solchen Strecke vor mir eine/n Langsamfahrer/in (< 50 km/h), was natürlich nervt. Als die Kraftfahrstraße von einem Kreisverkehr unterbrochen wurde, sah ich den Grund des Langsamfahrens: es war ein PKW, der einen Klein-LKW per Abschleppstange abschleppte (der LKW hatte keine Warnblinker an). Ich hoffte, er/sie biegt nun in eine andere 'normale' Straße ab, aber er/sie befuhr die Kraftfahrstraße weiter.

Darf er/sie das?

Bauartbedingt dürfte er/sie das, aber in der Situation des Abschleppens, in der ja bewusst langsam gefahren werden soll?

(Folge war, dass er/sie über eine Strecke von 3 km einen langen Stau erzeugte, wegen Überholverbot)

Danke!