Ich habe bereits eine sehr ähnliche Frage gestellt, jedoch habe ich mich dazu entschieden, erneut eine Frage zu stellen, um das Thema genauer zu erörtern.

Szenario: Meine Kollegen und ich planen, ein Festival zu besuchen, das über einen Zeitraum von drei Tagen (zwei Nächte) stattfindet. Wir beabsichtigen, nachts in unserem Auto zu schlafen, das wir an einem Feldrand abstellen möchten, an dem das Parken erlaubt ist.

Vorhandenes Wissen: Wir haben bisher herausgefunden, dass es offenbar erlaubt ist, im Auto zu schlafen, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Dies würde bedeuten, dass wir das Auto "offiziell" 10 Stunden nach dem Zubettgehen von dort entfernen müssten, da das vorherige Schlafen sonst als Ordnungswidrigkeit angesehen würde.

Stimmt das Wissen, das wir haben? Gibt es eine Möglichkeit, das Auto trotzdem nach dem Schlaf dort stehen zu lassen? Das heißt, wir parken es zunächst normal, schlafen darin und nutzen den Schlaf angeblich um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen, um es anschließend wieder als ordnungsgemäß geparktes Auto dort stehen zu lassen. Um dies dann in der zweiten Nacht wiederholen?

Vielleicht kann jemand mit Kenntnissen über Gerichtsurteile oder die Gesetzeslage genauere Informationen oder Tipps dazu liefern. Ich bedanke mich im Voraus.